Viele wollen pflegebedürftige Angehörige möglichst lange in den eigenen vier Wänden wissen, doch geht dies nicht ohne Unterstützung. Darum geht's:…
Welche Informationen werden für die Anmeldung einer Haushaltshilfe oder privaten Kinderbetreuung benötigt?
Damit quitt Ihre Arbeitnehmende im Privathaushalt anmelden kann, werden personenbezogene Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sowie vertragsbezogene Informationen im online Registrierungsprozess abgefragt. quitt fragt nur jene Informationen ab, welche für die Anmeldung und Abrechnung benötigt werden.
Checkliste herunterladen
Für die Anmeldung stellen wir Ihnen eine Checkliste zur verfügung, welche Ihnen den Anmeldungsprozess vereinfacht.
HERUNTERLADENAlle notwendigen Daten sind im Folgenden dargestellt. Für sozialversicherungspflichtige Anstellungen (Monatsgehalt über €538) und Minijobs (Monatsgehalt unter €538) sind teilweise unterschiedliche Informationen erforderlich:
Arbeitgeberdaten
- Titel, Vor- und Nachname, ggf. Geburtsname
- Adresse, E-Mail und Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Betriebsnummer (falls keine besteht, beantragt quitt diese kostenlos)
- Steuernummer (nicht Steuer-ID)
Arbeitnehmerdaten
- Titel, Vor- und Nachname
- Adresse, E-Mail und Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit
- Kontoinhaber und IBAN
- Geburtsdatum
- Rentenversicherungsnummer (falls nicht vorhanden, Geburtsname, -ort und -land)
- Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung
- Bestehen eines Studentenstatus
- Steuer-ID (nur für Jobs über €538 im Monat)
- Name der Krankenkasse (nur für Jobs über €538 im Monat)
- Anzahl Kinder und Geburtsdatum der Kinder (nur für Jobs über €538 im Monat)
Vertragsinformationen
- Weitere Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers
- Arbeitsort und Tätigkeit
- Vertragsbeginn und ggf. Vertragsende
- Monatliches Bruttogehalt oder bei Bedarf Stundenlohn (nur für Minijobs)
- Arbeitspensum an wie vielen Tagen die Woche oder im Monat
- Lohnzahlungsdatum (nur für Minijobs)
quitt fragt nur Daten ab, welche für die Anmeldung bei den Behörden und Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Kinderbetreuung notwendig sind.