Haushaltshilfe, Nanny oder Pflegekraft aus dem Ausland einstellen

  • Updated:
  • Liam Pichler

Eine Nanny aus den USA, eine Pflegekraft aus Polen – stellen Sie als privater Arbeitgeber eine Hilfe aus dem EU-Ausland oder einem Drittstaat ein, sind einige Aspekte zu beachten und vorzubereiten. quitt hat mit Hilfe der gesetzlichen Krankenversicherung Barmer alle wichtigen Voraussetzungen zusammengefasst.

Darum geht’s

  • Arbeitnehmer to dos vor der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitgeberpflichten bei Einstellung einer Hilfe aus dem Ausland
  • Arbeitsverhältnis anmelden

Barmer Checkliste: Was muss ich als Arbeitnehmer aus dem Ausland für die Anstellung in einem deutschen Privathaushalt vorbereiten? 

  1. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis: Arbeitnehmende aus Staaten außerhalb der EU benötigen in Deutschland ein Visum mit einer Arbeitserlaubnis. Personen aus EU-Staaten haben automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
  2. Einwohnermeldeamt: Sobald der Wohnsitz feststeht, ist der erste Schritt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (im Rathaus oder Bürgeramt). Hier erhält man eine Anmeldebestätigung.
  3. Steuer-ID: Haben Sie noch keine Steuer-ID, wird diese meist nach der Anmeldung ausgestellt und zugesandt. Erhalten Sie die Steuer-ID nicht automatisch, ist sie beim Finanzamt zu beantragen. Eine Steuer-ID ist Voraussetzung, um in Deutschland zu arbeiten und gilt ein Leben lang.
  4. Krankenkasse: Eine weitere Voraussetzung, um in Deutschland zu arbeiten ist eine Krankenversicherung. Die Anmeldung ist sehr unkompliziert und online möglich. Eine der größten gesetzlichen Krankenkassen ist die Barmer, welche einen mehrsprachigen Support anbietet.
  5. Sozialversicherungsnummer: Diese kann direkt über die gesetzliche Krankenkasse beantragt werden oder mit der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses. Geburtstag, -ort und -name werden benötigt.
  6. Bankkonto: Als letzten Schritt sollten Sie ein Bankkonto mit einer deutschen IBAN-Adresse eröffnen. 

Auf was muss ich als privater Arbeitgeber achten, wenn ich eine Haushaltshilfe aus dem Ausland einstellen möchte?

Als privater Arbeitgebender sollten Sie bei Arbeitnehmenden aus Drittstaaten sicherstellen, dass eine Arbeitserlaubnis besteht. Personen aus dem EU-Ausland besitzen diese automatisch. Auch eine Krankenversicherung des Arbeitnehmers ist eine Voraussetzung für die Anstellung. Selbstverständlich sind auch alle weiteren Arbeitgeberpflichten, wie z.B. der Mindestlohn oder ein ordentlicher Arbeitsvertrag einzuhalten.

Alles ist erledigt – wie kann ich meine Haushaltshilfe, Nanny oder Pflegekraft anmelden?

Sind alle Vorbereitungen getroffen, gilt es lediglich die gesammelten Daten bei der zukünftigen Haushaltshilfe oder Nanny abzufragen und sich bei quitt zu registrieren. Welche Daten für die Anmeldung benötigt werden, finden Sie hier.

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der Barmer Krankenkasse erstellt

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