Welche Informationen werden für die Anmeldung einer Haushaltshilfe oder privaten Kinderbetreuung benötigt?

  • Updated:
  • Inga Gasparyan

Damit quitt Ihre Arbeitnehmende im Privathaushalt anmelden kann, werden verschiedene personenbezogene Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sowie vertragsbezogene Informationen im online Registrierungsprozess abgefragt.

Darum geht’s:

  • Abgefragte Daten im quitt Anmeldeprozess
  • Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Arbeitsvertragsdaten
  • quitt fragt nur notwendige Informationen ab

Alle notwendigen Daten sind im Folgenden dargestellt. Für sozialversicherungspflichtige Anstellungen (Monatsgehalt über 520€) und Minijobs (Monatsgehalt unter 520€) sind teilweise unterschiedliche Informationen erforderlich:  

Arbeitgeberdaten

  • Titel, Vor- und Nachname, ggf. Geburtsname
  • Adresse, E-Mail und Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Betriebsnummer (falls keine besteht, beantragt quitt diese kostenlos)
  • Steuernummer (nicht Steuer-ID)

Arbeitnehmerdaten

  • Titel, Vor- und Nachname
  • Adresse, E-Mail und Telefonnummer
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontoinhaber und IBAN
  • Geburtsdatum
  • Rentenversicherungsnummer (falls nicht vorhanden, Geburtsname, -ort und -land)
  • Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Bestehen eines Studentenstatus
  • Steuer-ID (nur für Jobs über 520€ im Monat)
  • Name der Krankenkasse (nur für Jobs über 520€ im Monat)
  • Anzahl Kinder und Geburtsdatum der Kinder (nur für Jobs über 520€ im Monat)

Vertragsinformationen

  • Weitere Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers
  • Arbeitsort und Tätigkeit
  • Vertragsbeginn und ggf. Vertragsende
  • Monatliches Bruttogehalt oder bei Bedarf Stundenlohn (nur für Minijobs)
  • Arbeitspensum an wie vielen Tagen die Woche oder im Monat
  • Lohnzahlungsdatum (nur für Minijobs)

quitt fragt nur Daten ab, welche für die Anmeldung bei den Behörden und Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Kinderbetreuung notwendig sind.

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