Mit unserem Lohnrechner können Sie unverbindlich und umsonst das Nettogehalt und Ihre Arbeitgeberkosten für Ihre Haushalts- und Gartenhilfe, Pflegekraft oder…

Welche Informationen werden für die Anmeldung einer Haushaltshilfe oder privaten Kinderbetreuung benötigt?
Damit quitt Ihre Arbeitnehmende im Privathaushalt anmelden kann, werden verschiedene personenbezogene Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sowie vertragsbezogene Informationen im online Registrierungsprozess abgefragt.
Darum geht’s:
- Abgefragte Daten im quitt Anmeldeprozess
- Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Arbeitsvertragsdaten
- quitt fragt nur notwendige Informationen ab
Alle notwendigen Daten sind im Folgenden dargestellt. Für sozialversicherungspflichtige Anstellungen (Monatsgehalt über 520€) und Minijobs (Monatsgehalt unter 520€) sind teilweise unterschiedliche Informationen erforderlich:
Arbeitgeberdaten
- Titel, Vor- und Nachname, ggf. Geburtsname
- Adresse, E-Mail und Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Betriebsnummer (falls keine besteht, beantragt quitt diese kostenlos)
- Steuernummer (nicht Steuer-ID)
Arbeitnehmerdaten

- Titel, Vor- und Nachname
- Adresse, E-Mail und Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit
- Kontoinhaber und IBAN
- Geburtsdatum
- Rentenversicherungsnummer (falls nicht vorhanden, Geburtsname, -ort und -land)
- Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung
- Bestehen eines Studentenstatus
- Steuer-ID (nur für Jobs über 520€ im Monat)
- Name der Krankenkasse (nur für Jobs über 520€ im Monat)
- Anzahl Kinder und Geburtsdatum der Kinder (nur für Jobs über 520€ im Monat)
Vertragsinformationen
- Weitere Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers
- Arbeitsort und Tätigkeit
- Vertragsbeginn und ggf. Vertragsende
- Monatliches Bruttogehalt oder bei Bedarf Stundenlohn (nur für Minijobs)
- Arbeitspensum an wie vielen Tagen die Woche oder im Monat
- Lohnzahlungsdatum (nur für Minijobs)
quitt fragt nur Daten ab, welche für die Anmeldung bei den Behörden und Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Kinderbetreuung notwendig sind.

