Melden Sie Ihre Haushaltshilfe als Minijobber an und genießen Sie Steuervorteile!

  • Updated:
  • Damjan Schmid

Darum geht’s

  • Private Minijob- Arbeitgeber:innen erhalten einen Steuerrabatt von 20% der Gesamtkosten (max. 510€ im Jahr)
  • Folgende Beispielrechnungen zeigen, dass die offizielle Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt sogar günstiger sein kann als illegale Beschäftigung
  • Kinderbetreuungskosten können gesondert in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden

Wie hoch ist der Steuerrabatt bei einem privaten Minijob und wie erhält man ihn?

Für die Anstellung von Haushaltshilfen als Minijobber:in im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten.
Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie unterjährig zahlen.

Wir zeigen Ihnen ein Beispiel:

BEISPIEL 1
Ihre Haushaltshilfe verdient 150 Euro im Monat

Das heißt, die offizielle Anmeldung ihrer Haushaltshilfe ist am Ende des Jahres sogar günstiger als die illegale Beschäftigung mit Barauszahlungen. Sogar Ihr:e Minijobber:in hat keinerlei Abgaben, der Bruttoverdienst entspricht dem Nettoverdienst.

BEISPIEL 2
Ihre Haushaltshilfe verdient 520 Euro im Monat

Kinderbetreuungskosten können gesondert geltend gemacht werden

Kinderbetreuungskosten, zum Beispiel die Arbeitgeberkosten für eine Nanny oder Babysitter:in als Minijobber:in, können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können, beides zugleich geht nicht.

quitt stellt alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Beantragung der Steuerrückerstattung für Sie bereit.

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