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Einfach.fair.digital.

Haushaltshilfe in Teil-oder Vollzeit anstellen und verwalten

Wir übernehmen die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung Ihrer privaten Putzhilfe, Gartenpflege, Kinder- oder Seniorenbetreuung auf Voll- oder Teilzeit Basis. In 5 Minuten registrieren und bis zu 4.000 € Steuerrabatt erhalten.

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Wir sind quitt.

Wir übernehmen für private Arbeitgeber:innen die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung von Putzhilfen, Gartenpflege, Kinder- oder Seniorenbetreuung.. Einfach, fair, digital.

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Teil- und Vollzeitjobs im Privathaushalt

Teil- oder Vollzeitjob

Haushaltsnahe Tätigkeiten jeder Art
Monatslohn ab 2.000€
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitgebende

Kaum Mehrkosten gegenüber Schwarzarbeit
Steuerrabatt von bis zu 4.000€
Kein Verwaltungsaufwand durch quitt

Arbeitnehmende

Abgaben durch Arbeigeber einbehalten
Volle Rentenansprüche
Legal als Haushaltshilfe beschäftigt

Versicherung

Abrechnung aller Sozialversicherungen
Arbeitgeberversichert durch jeweilige Krankenkasse
Gesetzlich unfallversichert

quitt beinhaltet alles, was private Teil- und Vollzeitjob- Arbeitgeber brauchen

Anmeldung von Midi-, Teil- und Vollzeitjobs bei allen Behörden
Anmeldung und Abrechnung der Pflichtversicherungen
Rechtlich korrekter Musterarbeitsvertrag
Monatliche Lohn­abrech­nungen nach gesetzlichen Vorgaben
Persönlicher Kundensupport und praxisnahe Vorlagen
Digitaler Kundenbereich inkl. Arbeitszeiterfassung und Uralubsrechner
Jährliche Lohnsteuerbescheinigung und Kostenübersicht
Rückerstattung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
Beantragung Steuerermässigung
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So funktioniert’s

1

Haushaltshilfe finden

Sie suchen eigenständig eine Haushaltshife Ihrer Wahl.

2

Bei quitt anmelden

Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.

3

Arbeitsvertrag erfassen

Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.

4

Zeit nutzen

Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.

Anmelden und Steuern sparen

Die korrekte Anmeldung einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung im Privathaushalt wird mit einem monatlichen Steuerrabatt von bis zu 330 € belohnt.

EXAKT BERECHNEN

6 €

Monatsgebühr

1 €

pro Arbeitsstunde

Keine versteckten Kosten

Keine Anmeldegebühr
Keine Mindestlaufzeit
Jederzeit kündbar

Artikel zu Anstellungsverhältnisse im Übergangsbereich

Wo finde ich eine Haushaltshilfe?

Ob Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Gärtner oder Unterstützung im Alter –…

Was ist ein fairer Lohn für eine private Putzhilfe?

Der Mindestlohn ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze, die nicht…

Meine Haushaltshilfe will sich nicht anmelden lassen – wie überzeuge ich mit quitt?

In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne Anmeldung…

Noch Fragen?

quitt richtet sich an private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Haushaltshilfen mit einem Gehalt von maximal 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr. Hat Ihre Haushaltshilfe mehrere Nebenjobs, darf das Einkommen aus allen max. 520 Euro pro Monat betragen. Hat Ihre Haushaltshilfe einen versicherungspflichtigen Hauptjob, dann darf sie wiederum nur einen Nebenjob bis max. 520 Euro ausüben.

In Kürze werden wir unseren quitt Service auf alle Haushaltshilfen, unabhängig vom Gehalt ausweiten.

Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis mit Ihrer Haushaltshilfe, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert. Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.

Es müssen haushaltsnahe Tätigkeiten sein, die üblicherweise von Personen des Haushaltes erledigt werden. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten wie Putzen, Kinder- oder Seniorenbetreuung, Einkaufen, Gartenpflege oder Tiersitting.

Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.

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