Teil- und Vollzeitjobs im Privathaushalt

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quitt beinhaltet alles, was private Teil- und Vollzeitjob- Arbeitgeber brauchen
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Artikel zu Anstellungsverhältnisse im Übergangsbereich
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Ob Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Gärtner oder Unterstützung im Alter –…

Der Mindestlohn ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze, die nicht…

In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne Anmeldung…
Noch Fragen?
quitt richtet sich an private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Haushaltshilfen mit einem Gehalt von maximal 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr. Hat Ihre Haushaltshilfe mehrere Nebenjobs, darf das Einkommen aus allen max. 520 Euro pro Monat betragen. Hat Ihre Haushaltshilfe einen versicherungspflichtigen Hauptjob, dann darf sie wiederum nur einen Nebenjob bis max. 520 Euro ausüben.
In Kürze werden wir unseren quitt Service auf alle Haushaltshilfen, unabhängig vom Gehalt ausweiten.
Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis mit Ihrer Haushaltshilfe, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert. Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.
Es müssen haushaltsnahe Tätigkeiten sein, die üblicherweise von Personen des Haushaltes erledigt werden. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten wie Putzen, Kinder- oder Seniorenbetreuung, Einkaufen, Gartenpflege oder Tiersitting.
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.