
Private:r Gärtner:in
Welche Tätigkeiten sind für Gartenhilfen üblich?
Warum gerade Gärtner offiziell angemeldet werden sollten?
Und warum sollte ich meinen Gärtner via quitt anmelden?
quitt beinhaltet alles, was Sie als private Arbeitgeber:in brauchen
So funktioniert’s
Gärtner:in finden
Sie suchen eigenständig einen Gärtner oder eine Gärtnerin
Bei quitt registrieren
Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.
Anstellung erfassen
Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.
Zeit nutzen
Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.
6EUR
pro Monat (inkl. MwSt.)
+1€
pro abgerechnete Std. (inkl. MwSt.)
- Keine Anmeldegebühr
- Keine Mindestlaufzeit
- Jederzeit kündbar
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Maßgeschneidert
Auf Basis Ihrer Angaben weiss quitt, was Sie benötigen. quitt stellt sicher, dass Ihre Anstellung professionell und sozial gerecht geführt wird.
Gesetzeskonform
Kein Stress bei Gesetzesänderungen – quitt bleibt für Sie auf dem Laufenden. Abgaben an Behörden wie Finanzamt oder Arbeitgeberversicherungen werden durch quitt stets korrekt abgerechnet.
Alles aus einer Hand
Statt mit vielen verschiedenen Behörden, kommunizieren Sie nur noch mit quitt und loggen sich bequem in Ihrem persönlichen Kundenbereich ein. Dort finden Sie alle Informationen und Dokumente rund um Ihre Anstellungen.
Lehnen Sie sich zurück
quitt übernimmt die gesamte Administration und kommuniziert mit allen Behörden: meldet an, rechnet ab, bezahlt Ihre Rechnungen und unterstützt Sie in allen Belangen rund um Ihre Anstellung.
Gut zu wissen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Darum geht’s Anstellungsformen im Privathaushalt: Minijob, Midijob und…
Ihre Haushaltshilfe darf alle sogenannten haushaltsnahen Tätigkeiten im privaten…
Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind als private…
Noch Fragen?
quitt richtet sich an private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen mit einem Gehalt von maximal 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr. Diese Form der Einstellung heißt Minijob. Hat Ihre Haushaltshilfe mehrere Minijobs, darf das Einkommen aus diesen insgesamt maximal 520 Euro pro Monat betragen. Hat Ihre Haushaltshilfe einen versicherungspflichtigen Hauptjob, dann darf sie wiederum nur einen Minijob bis maximal 520 Euro ausüben.
In Kürze werden wir unseren quitt Service auf alle Haushaltshilfen, unabhängig vom Gehalt, d.H. im Bereich Midijob, ausweiten.
Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich.
Sie schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis mit Ihrer Haushaltshilfe, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen.
Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert.
Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und auch der Zoll führt in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.
Es müssen haushaltsnahe Tätigkeiten sein, die üblicherweise von Personen des Haushaltes erledigt werden. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten wie Putzen, Kinder- oder Seniorenbetreuung, Einkaufen, Gartenpflege oder Tiersitting.
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.