Viele wollen pflegebedürftige Angehörige möglichst lange in den eigenen vier Wänden wissen, doch geht dies nicht ohne Unterstützung. Darum geht's:…
Welche Tätigkeiten gehören zu haushaltsnahen Dienstleistungen eines Minijobs?
Darum geht’s
- Im Falle eines Minijobs, können nur haushaltsnahe Dienstleistungen im Namen privater Arbeitgeber angemeldet werden
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, welche üblicherweise von Personen des eigenen Haushaltes ausgeführt werden
- Mit quitt haushaltsnahe Dienstleistungen auf Minijob Basis anmelden und abrechnen lassen
Private Arbeitgeber eines Minijobs
Private Arbeitgeber eines Minijobbers, beispielsweise einer Haushaltshilfe, Nanny, Gartenhilfe und Co. werden staatlich gefördert, nicht zu Letzt um der hohen Schwarzarbeitsquote im Privathaushalt entgegen zu wirken. Private haben also wesentlich geringere Kosten als gewerbliche Arbeitgeber eines Minijobs. Die Tätigkeiten, welche privat angemeldet werden können sind daher auf sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen beschränkt. Zudem steht dem privaten Arbeitgeber ein Steuerrabatt im Zuge der Jahreslohnsteuererklärung in Höhe von 20% der gesamten Arbeitgeberosten (max. €510) zur Verfügung.
Was gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen eines Minijobs?
Ihr Minijobber darf alle sogenannten haushaltsnahen Tätigkeiten im privaten Haushalt ausüben. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten, die üblicherweise von Personen des Haushaltes durchgeführt werden.
Die untenstehende Tabelle zeigt die haushaltsnahen Dienstleistungen auf:
Mit quitt Minijob im Privathaushalt anmelden
Über quitt können Sie alle Tätigkeiten, welche zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören, als Minijob anmelden und abrechnen lassen. Bei sozialversicherungspflichtigen Anstellungen, also mit einem Gehalt über €520 pro Monat, können auch weitere Tätigkeiten angemeldet und abgerechnet werden über quitt.