Welche Tätigkeiten gehören zu haushaltsnahen Dienstleistungen eines Minijobs?

  • Updated:
  • Jana Simon

Darum geht’s

  • Im Falle eines Minijobs, können nur haushaltsnahe Dienstleistungen im Namen privater Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Personen des eigenen Haushaltes ausgeführt werden.
  • Mit quitt können haushaltsnahe Dienstleistungen auf Minijob-Basis einfach angemeldet und abgerechnet werden.

Private Arbeitgeber eines Minijobs

Private Arbeitgeber eines Minijobbers, beispielsweise einer Haushaltshilfe, Nanny, Gartenhilfe und Co. werden staatlich gefördert, nicht zuletzt um der hohen Schwarzarbeitsquote im Privathaushalt entgegenzuwirken. Private Arbeitgeber haben somit wesentlich geringere Kosten als gewerbliche Arbeitgeber eines Minijobs. Die Tätigkeiten, die privat angemeldet werden können, sind daher auf sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen beschränkt.

Zudem steht dem privaten Arbeitgeber ein Steuerrabatt im Zuge der Jahreslohnsteuererklärung in Höhe von 20% der gesamten Arbeitgeberkosten (max. €510) zur Verfügung.

Was gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen eines Minijobs?

Ihr Minijobber darf alle sogenannten haushaltsnahen Tätigkeiten im privaten Haushalt ausüben, auch wenn er zur Familie gehört, solange er nicht im selben Haushalt wohnt. Dabei handelt es sich in der Regel um Arbeiten, die üblicherweise von den Bewohnern des Haushalts selbst erledigt werden.

Die folgende Tabelle zeigt anhand von Beispielen, welche Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten:

TätigkeitsbereichBeispiele / Hinweise
HausarbeitReinigung, Wäsche waschen, Bügeln, Aufräumen, Kochen
GartenpflegeRasenmähen, Hecken schneiden, Laub entfernen, Bepflanzungen im privaten Garten
KinderbetreuungBeaufsichtigung, Spielen, Hausaufgabenhilfe (sofern keine Nachhilfe im eigentlichen Sinne)
Seniorenbetreuung / AlltagsbegleitungGesellschaft leisten, Einkäufe erledigen, Begleitung zu Arztterminen, Spaziergänge
Haustierbetreuung im HaushaltFüttern, Gassigehen, Pflege im Haushalt des Halters
Winterdienst auf PrivatgrundSchneeräumen und Streuen auf Gehwegen und Einfahrten
Botengänge und FahrdiensteFahrten oder Erledigungen im Auftrag des Haushalts (z. B. Apotheke, Post, Einkäufe)
Gebärdensprachdolmetschen für AngehörigeUnterstützung innerhalb des privaten Haushalts
Haushaltshüten / AnwesenheitBeaufsichtigung des Hauses während Abwesenheit der Bewohner

Mit quitt den Minijob im Privathaushalt anmelden

Über quitt können Sie alle Tätigkeiten, die zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen, als Minijob anmelden und abrechnen lassen.
Bei sozialversicherungspflichtigen Anstellungen, also mit einem Gehalt über 603€ pro Monat (ab 2026), können auch weitere Tätigkeiten über quitt angemeldet und abgerechnet werden.

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