Viele wollen pflegebedürftige Angehörige möglichst lange in den eigenen vier Wänden wissen, doch geht dies nicht ohne Unterstützung. Darum geht's:…
Familienangehörige als Nanny, Pflegekraft, Haushaltshilfe und Co. anmelden
Ob die Granny als Nanny, den Neffen als Gärtner, die eigene Mutter als Haushaltshilfe oder den Sohn als Pfleger, private Arbeitgebende können Angehörige sowie Freunde im eigenen Haushalt einstellen.
Darum geht’s:
- Verwandte und Freunde können im Privathaushalt angestellt werden, vorausgesetzt es bestehen zwei Wohnsitze
- Arbeitnehmer sind versichert und Arbeitgeber sparen Steuern
- Arbeitsvertrag, keine Barzahlung des Gehalts etc. sind, wie bei einem Anstellungsverhältnis mit einer fremden Person, Pflicht
Können Familienmitglieder als Haushaltshilfe angestellt werden?
Gerade im Bereich der Pflege und privaten Kinderbetreuung ist das Einstellen von Familienmitgliedern oder Freunden, aufgrund des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses, sehr beliebt. Grundsätzlich ist dies auch möglich, es gibt allerdings eine wesentliche Voraussetzung: Man darf nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, ist eine Anstellung sowohl auf Minijob-Basis als auch als Midijob oder Vollzeitbeschäftigung möglich. Ein Arbeitsverhältnis anzumelden, wird sogar verpflichtend, wenn es sich um eine regelmäßige Tätigkeit mit vereinbarter Entgeltzahlung und festgelegten Stunden handelt. Den Neffen als Pflegekraft oder die Oma als Kinderbetreuung anzustellen, klingt auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlich, hat allerdings wesentliche Vorteile für beide Seiten.
Vorteile einer angemeldeten Tätigkeit im Privathaushalt?
Für Arbeitnehmende bestehen dieselben Vorteile, wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Die verwandte oder befreundete Haushaltshilfe, Kinder- oder Altenbetreuung zahlt in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein und ist kranken- und pflegeversichert. Im schlimmsten Falle eines Unfalls sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesichert. Zudem sind durch das offizielle Arbeitsverhältnis die Zeiten fixiert und die Rahmenbedingungen sind festgelegt, welche eventuell die ein oder andere Diskussion in der Familie verhindert.
Auch die Großeltern, die bereits in Altersrente sind, haben keine Abzüge ihrer Rentenzahlungen. Ob man diese dann mit dem Gehalt finanziell unterstützt oder Oma und Opa das Geld für die Enkel anlegen, kann frei gewählt werden. Als privater Arbeitgeber sind Sie versichert und können Steuern sparen. Die gesamten Arbeitgeberkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Wie hoch die potentielle Steuerersparnis ist, können Sie mit unserem Lohnkostenrechner errechnen.
Was ist bei einem Arbeitsverhältnis mit Familienangehörigen zu beachten?
Da bei Arbeitsverhältnissen mit Verwandten im Privathaushalt teilweise genau geprüft wird, ist besonders darauf zu achten, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag inklusive beispielsweise einer Tätigkeitsbeschreibung, Gehalt, Urlaub und Arbeitspensum geschlossen wird – wie bei einem Arbeitsverhältnis mit einer fremden Person. Stellen Sie beispielsweise die Oma oder eigenen Eltern als Kinderbetreuung an, ist unbedingt darauf zu achten, dass ein ordentlicher Betreuungsvertrag unterzeichnet vorliegt. Zudem sollte ein gesonderter Stundenzettel geführt werden und das Gehalt darf nicht bar ausgezahlt werden.
Kann ich ein Arbeitsverhältnis mit Angehörigen über quitt anmelden?
quitt übernimmt die Anmeldung, monatliche Abrechnung und Verwaltung privater Arbeitsverhältnisse, egal ob es sich um einen Mini- oder Midijob oder sogar eine Vollzeitbeschäftigung handelt. Am Ende des quitt Registrierungsprozesses steht ein Musterarbeitsvertrag zur Verfügung und Sie erhalten einen persönlichen Kundenbereich. Mit quitt können Verwandte im Privathaushalt angestellt werden, vorausgesetzt es bestehen zwei Haushalte.