Private Kinderbetreuung korrekt anstellen und versichern ab 7€ pro Monat
Wir übernehmen die Anmeldung, Versicherung und Abrechnung Ihrer privaten Babysitter:in, Nanny oder Leihoma. Inklusive Musterarbeitsvertrag, Stundenerfassung und Versicherungen.
In 5 Minuten registrieren, ab 7 € im Monat.
Bekannt aus
Für alle Arten der privaten Kinderbetreuung
Babysitter
Nanny
Leihoma
quitt beinhaltet alles, was Eltern als private Arbeitgeber brauchen
So funktioniert’s
Kinderbetreuung finden
Sie suchen eigenständig eine Babysitter:in, Nanny oder Leihoma
Bei quitt registrieren
Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.
Arbeitsverhältnis erfassen
Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.
Zeit nutzen
Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.
6EUR
pro Monat (inkl. MwSt.)
+1€
pro abgerechnete Std. (inkl. MwSt.)
- Keine Anmeldegebühr
- Jederzeit kündbar
- Max. 39 € pro Monat
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Die besten Argumente,
sich für quitt zu entscheiden
Maßgeschneidert
Auf Basis Ihrer Angaben weiss quitt, was Sie benötigen. quitt stellt sicher, dass Ihre Anstellung professionell und sozial gerecht geführt wird.
Gesetzeskonform
Kein Stress bei Gesetzesänderungen – quitt bleibt für Sie auf dem Laufenden. Abgaben an Behörden und Versicherungen werden durch quitt stets korrekt abgerechnet.
Alles aus einer Hand
Statt mit vielen verschiedenen Behörden, kommunizieren Sie nur noch mit quitt. In Ihrem persönlichen Kundenbereich finden Sie alle Informationen und Dokumente rund um Ihre Anstellungen.
Lehnen Sie sich zurück
quitt übernimmt die gesamte Administration und kommuniziert mit allen Behörden: meldet an und ab, rechnet ab, bezahlt Rechnungen und unterstützt Sie in allen Belangen rund um Ihre Anstellung.
9’826 Bewertungen aus 11 Jahren quitt
4.7 von 5
Gut zu wissen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Welche Tätigkeiten gehören zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
Ihre Haushaltshilfe darf alle sogenannten haushaltsnahen Tätigkeiten im…
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Ob Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Gärtner oder Unterstützung im Alter – Haushaltshilfen…
Babysitting ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die nicht nur Zeit und…
Noch Fragen?
quitt ist ein Service für private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen. Dazu gehört unter anderem die Anstellung von Putzhilfen, Babysitter und Nannies, Gartenhilfen oder Altenpfleger.
quitt übernimmt die gesamte Verwaltung und Abrechnung des privaten Arbeitsverhältnisses, unabhängig der Höhe des Gehalts. Das heißt, quitt deckt sowohl Minijobs als auch Midijobs, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen ab.
Nannies oder Babysitter offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis mit Ihrer Kinderbetreuung, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Nanny hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert.
Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.
Der ideale Zeitpunkt für die Registrierung bei quitt ist vor dem Startdatum Ihres privaten Arbeitsverhältnisses, da die Anmeldung bei den Behörden und Versicherungen mindestens 2 Wochen in Anspruch nimmt.
Dennoch können Sie Ihr Arbeitsverhältnis auch bis zu 4 Wochen rückwirkend über quitt anmelden. Bitte beachten Sie, dass das erste Gehalt erst abgerechnet werden kann, nachdem wir Ihre Haushaltshilfe bei allen Behörden angemeldet haben.
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.