Viele wollen pflegebedürftige Angehörige möglichst lange in den eigenen vier Wänden wissen, doch geht dies nicht ohne Unterstützung. Darum geht's:…
Melden Sie Ihre Haushaltshilfe als Minijobber an und genießen Sie Steuervorteile!
Darum geht’s
- Private Minijob- Arbeitgeber:innen erhalten einen Steuerrabatt von 20% der Gesamtkosten (max. €510 im Jahr)
- Folgende Beispielrechnungen zeigen, dass die offizielle Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt sogar günstiger sein kann als illegale Beschäftigung
- Kinderbetreuungskosten können gesondert in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden
Wie hoch ist der Steuerrabatt bei einem privaten Minijob und wie erhält man ihn?
Für die Anstellung von Haushaltshilfen als Minijobber:in im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens €42,50 im Monat oder €510 im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten.
Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie unterjährig zahlen.
Wir zeigen Ihnen ein Beispiel:
BEISPIEL 1
Ihre Haushaltshilfe verdient €150 im Monat
Das heißt, die offizielle Anmeldung ihrer Haushaltshilfe ist am Ende des Jahres sogar günstiger als die illegale Beschäftigung mit Barauszahlungen. Sogar Ihr:e Minijobber:in hat keinerlei Abgaben, der Bruttoverdienst entspricht dem Nettoverdienst.
BEISPIEL 2
Ihre Haushaltshilfe verdient €520 im Monat
Kinderbetreuungskosten können gesondert geltend gemacht werden
Kinderbetreuungskosten, zum Beispiel die Arbeitgeberkosten für eine Nanny oder Babysitter:in als Minijobber:in, können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. €4.000 steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können, beides zugleich geht nicht.
quitt stellt alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Beantragung der Steuerrückerstattung für Sie bereit.