Viele wollen pflegebedürftige Angehörige möglichst lange in den eigenen vier Wänden wissen, doch geht dies nicht ohne Unterstützung. Darum geht's:…
Inflationsausgleichsprämie im Privathaushalt
Darum geht’s:
- Auch Privathaushalte können die Inflationsausgleichsprämie nutzen
- Rahmenbedingungen der Bonuszahlung
- Inflationsausgleichsprämie über quitt auszahlen
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Bonuszahlung des Arbeitgebers an Mitarbeiter in Höhe von maximal 3.000€, welche noch bis Ende 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann.
Rahmenbedingungen der Inflationsausgleichsprämie
Egal ob Haushaltshilfe, Nanny oder Pflegekraft, ob Mini-, Midi- oder Vollzeitjob, jeder Arbeitgeber kann eine Inflationsausgleichszahlung an seinen Arbeitnehmer auszahlen.
Einige Rahmenbedingungen sind jedoch zu beachten:
- Die Bonuszahlungen kann bis Ende 2024 in beliebiger Höhe und wenn gewünscht in Teilbeträgen ausgezahlt werden, darf allerdings in dem Zeitraum zwischen Oktober 2022 bis Dezember 2024 insgesamt 3.000€ nicht übersteigen
- Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt. Ist beispielsweise kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vertraglich vereinbart, können Sie die Inflationsausgleichsprämie nutzen.
- Die Bonuszahlung ist komplett steuer- und sozialabgabenfrei, d.h. weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer entstehen zusätzliche Abgaben oder Kosten. Es profitieren beide Seiten von dieser Option.
Inflationsausgleichsprämie über quitt auszahlen
Wollen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen Bonus auszahlen, ist dies unbürokratisch möglich. Es genügt, dass die Überweisung gekennzeichnet ist und auf der Lohnabrechnung ein Vermerk eingefügt ist. Sie können daher die Prämie direkt mit dem Betreff „Inflationsausgleichsprämie“ an Ihre Hilfe überweisen und quitt unter [email protected] über die Zahlung informieren. Wir aktualisieren die Lohnabrechnung entsprechend und senden diese an Ihren Arbeitnehmer.