Einfach.fair.digital.

Minijobber im Privathaushalt anstellen und verwalten ab 7€ pro Monat

Wir übernehmen die Anmeldung mittels Haushaltscheckverfahren, Verwaltung und Abrechnung Ihrer privaten Putzhilfe, Gartenpflege, Kinder- oder Seniorenbetreuung auf Minijob Basis. In 5 Minuten registrieren und bis zu 510 € Steuerrabatt erhalten.

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Minijobber im Privathaushalt anstellen und verwalten ab 7€ pro Monat

Wir übernehmen die Anmeldung mittels Haushaltscheckverfahren, Verwaltung und Abrechnung Ihrer privaten Putzhilfe, Gartenpflege, Kinder- oder Seniorenbetreuung auf Minijob Basis. In 5 Minuten registrieren und bis zu 510 € Steuerrabatt erhalten.

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Bekannt aus

Minijob im Privathaushalt

Minijob

Haushaltsnahe Tätigkeiten jeder Art
Monatslohn bis 538 € (Mindestlohn 12,41 € / Stunde)
Angemeldet bei der Minijob-Zentrale

Arbeitgebende

Keine Mehrkosten gegenüber Schwarzarbeit
Steuerrabatt von bis zu 510€
Kein Verwaltungsaufwand durch quitt

Minijobber

Keine Steuern und Abgaben
Auch für Studenten & Rentner ohne Abzüge
Legal als Haushaltshilfe beschäftigt

Versicherung

Über Haushaltsscheckverfahren
Arbeitgeberversichert bei der Knappschaft Bahn-See
Gesetzlich unfallversichert

Mini-, Midi- oder Vollzeitjob.
Wir können alles

Wir finden anhand Ihrer Daten heraus ob Ihr privates Arbeitsverhältnis ein Minijob, Midijob oder Vollzeitjob ist und übernehmen die komplette Administration für Sie.

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quitt beinhaltet alles, was private Minijob Arbeitgeber brauchen

Anmeldung bei der Minijobzentrale, inkl. Betriebsnummer
Anmeldung der Pflichtversicherungen (Knappschaft & Unfall)
Rechtlich korrekter Musterarbeitsvertrag
Monatliche Lohn­abrech­nungen und jährliche Steuerbescheinigung
Persönlicher Kundensupport und praxisnahe Vorlagen
Digitaler Kundenbereich inkl. Arbeitszeiterfassung
Abrechnung mittels Haushaltsscheckverfahren
Rückerstattung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
Abmeldung des Arbeitnehmers bei Vertragsende
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So funktioniert’s

1

Haushaltshilfe finden

Sie suchen eigenständig eine Haushaltshife Ihrer Wahl.

2

Bei quitt anmelden

Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.

3

Arbeitsvertrag erfassen

Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.

4

Zeit nutzen

Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.

Eine Anmeldung.
Alles erledigt.

Sie registrieren sich und Ihre Haushaltshilfe oder private Kinderbetreuung in 5 Minuten bei quitt. Wir registrieren Sie bei allen notwendigen Behörden und Versicherungen (inkl. Betriebsnummer).

Anmelden und Steuern sparen

Die korrekte Anmeldung eines Minijobbers über quitt wird mit einem monatlichen Steuerrabatt von bis zu € 42.50 belohnt.

EXAKT BERECHNEN

Minijob


6EUR
pro Monat inkl. MwSt.

+1€
pro abgerechnete Stunde inkl. MwSt.

  • Keine Anmeldegebühr
  • Jederzeit kündbar
  • Max. 39 € pro Monat

JETZT STARTEN

Und was kostet quitt?

Mit uns sparen sie nicht nur Zeit sondern auch Geld. Durch die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe erhalten Sie monatlich einen Steuerrabatt von bis zu 42,50€. Durch den Steuerrabatt entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

Bereit, wenn Sie es sind

Registrieren Sie sich noch heute unverbindlich oder rufen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen via Telefon unter der Nummer +49 30 837 96972 oder via Chat weiter.

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Ihre Ansprechpartnerin

Joanna Henry

9’826 Bewertungen aus 11 Jahren quitt

4.7 von 5

Mehr Kundenstimmen

Gut zu wissen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

Wo finde ich eine Haushaltshilfe?

Ob Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Gärtner oder Unterstützung im Alter –…

Meine Haushaltshilfe will sich nicht anmelden lassen – wie überzeuge ich mit quitt?

In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne Anmeldung…

Wie sind Arbeitgeberund Arbeitnehmer im Minijob versichert?

Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Arbeitgeber für…

Noch Fragen?

quitt ist ein Service für private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen. Dazu gehört unter anderem die Anstellung von Putzhilfen, Babysitter und Nannies, Gartenhilfen oder Altenpfleger.

quitt übernimmt die gesamte Verwaltung und Abrechnung des privaten Arbeitsverhältnisses, unabhängig der Höhe des Gehalts. Das heißt, quitt deckt sowohl Minijobs als auch Midijobs, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen ab.

Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert.

Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.

Im Falle eines Minijobs, kann quitt nur haushaltsnahe Tätigkeiten für Sie anmelden und abrechnen. Haushaltsnahen Tätigkeiten werden üblicherweise von Personen des Haushaltes erledigt. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten wie Putzen, Kinder- oder Seniorenbetreuung, Einkaufen, Gartenpflege oder Tiersitting.

Der ideale Zeitpunkt für die Anmeldung bei quitt ist vor dem Startdatum Ihres privaten Arbeitsverhältnisses, da die Anmeldung bei den Behörden und Versicherungen mindestens 2 Wochen in Anspruch nimmt.

Dennoch können Sie Ihr Arbeitsverhältnis auch bis zu 4 Wochen rückwirkend über quitt anmelden. Bei Minijobs kann das Gehalt und die Stunden sofort nach Anmeldung abgerechnet werden.

Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.

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