Bekannt aus
Minijob im Privathaushalt
Minijob
Arbeitgebende
Minijobber
Versicherung
quitt beinhaltet alles, was private Minijob Arbeitgeber brauchen
So funktioniert’s
Haushaltshilfe finden
Sie suchen eigenständig eine Haushaltshife Ihrer Wahl.
Bei quitt anmelden
Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.
Arbeitsvertrag erfassen
Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.
Zeit nutzen
Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.
Eine Anmeldung.
Alles erledigt.
Sie registrieren sich und Ihre Haushaltshilfe oder private Kinderbetreuung in 5 Minuten bei quitt. Wir registrieren Sie bei allen notwendigen Behörden und Versicherungen (inkl. Betriebsnummer).
Minijob
6EUR
pro Monat inkl. MwSt.
+ €1
pro abgerechnete Stunde inkl. MwSt.
- Keine Anmeldegebühr
- Jederzeit kündbar
- Max. €39 pro Monat
JETZT STARTEN
Und was kostet quitt?
Mit uns sparen sie nicht nur Zeit sondern auch Geld. Durch die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe erhalten Sie monatlich einen Steuerrabatt von bis zu €42,50. Durch den Steuerrabatt entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
Bereit, wenn Sie es sind
Registrieren Sie sich noch heute unverbindlich oder rufen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen via Telefon unter der Nummer +49 30 837 96972 oder via Chat weiter.
Ihre Ansprechpartnerin
Joanna Henry
9’826 Bewertungen aus 11 Jahren quitt
4.7 von 5
Gut zu wissen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Ob Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Gärtner oder Unterstützung im Alter –…
Meine Haushaltshilfe will sich nicht anmelden lassen – wie überzeuge ich mit quitt?
In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne Anmeldung…
Wie sind Arbeitgeberund Arbeitnehmer im Minijob versichert?
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Arbeitgeber für…
Noch Fragen?
quitt ist ein Service für private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen. Dazu gehört unter anderem die Anstellung von Putzhilfen, Babysitter und Nannies, Gartenhilfen oder Altenpfleger.
quitt übernimmt die gesamte Verwaltung und Abrechnung des privaten Arbeitsverhältnisses, unabhängig der Höhe des Gehalts. Das heißt, quitt deckt sowohl Minijobs als auch Midijobs, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen ab.
Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert.
Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.
Im Falle eines Minijobs, kann quitt nur haushaltsnahe Tätigkeiten für Sie anmelden und abrechnen. Haushaltsnahen Tätigkeiten werden üblicherweise von Personen des Haushaltes erledigt. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten wie Putzen, Kinder- oder Seniorenbetreuung, Einkaufen, Gartenpflege oder Tiersitting.
Der ideale Zeitpunkt für die Anmeldung bei quitt ist vor dem Startdatum Ihres privaten Arbeitsverhältnisses, da die Anmeldung bei den Behörden und Versicherungen mindestens 2 Wochen in Anspruch nimmt.
Dennoch können Sie Ihr Arbeitsverhältnis auch bis zu 4 Wochen rückwirkend über quitt anmelden. Bei Minijobs kann das Gehalt und die Stunden sofort nach Anmeldung abgerechnet werden.
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.