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Was ist der Stundenzettel und muss ich ihn führen?

Im Privathaushalt besteht keine gesetzliche Pflicht einen Stundenzettel zu führen. Sinnvoll ist er trotzdem, als Nachweis für Arbeitszeit, Lohn und Mindestlohn.

David Christen
Zuletzt Aktualisiert:
03.09.2026
KI-generiert
Inhalt

Darum geht’s

  • Für Anstellungen im Privathaushalt gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung – § 17 MiLoG nimmt Beschäftigungen nach § 8a SGB IV ausdrücklich aus.
  • In Betrieben und bestimmten Branchen gilt die Aufzeichnungspflicht dagegen streng – dort drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €.
  • Auch ohne Pflicht lohnt sich ein Stundenzettel: Er belegt den Mindestlohn (13,90 €/Stunde, 2026), ist die Grundlage für eine korrekte Abrechnung und vermeidet Streit.
  • Ein vollständiger Stundenzettel enthält Datum, Beginn/Ende, Pausen und Tagessumme – zwei Jahre Aufbewahrung sind empfehlenswert.

Im Betrieb gehört der Stundenzettel für viele Arbeitnehmer zum Alltag. In Branchen wie der Gastronomie oder dem Bau kontrolliert der Zoll sogar, ob die Arbeitszeiten ordnungsgemäß erfasst werden. Viele Privathaushalte übertragen diese Regel auf ihre Haushaltshilfe und gehen davon aus, dass sie ebenfalls einen Stundenzettel führen müssen.

Für Privathaushalte gilt jedoch eine ausdrückliche Ausnahme. Warum sich ein Stundenzettel trotzdem lohnt, welche Vorteile er bietet und welche Angaben enthalten sein sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Stundenzettel?

Ein Stundenzettel ist eine einfache Dokumentation der Arbeitszeit. Für jeden Arbeitstag wird festgehalten,

  • das Datum,
  • der Arbeitsbeginn,
  • das Arbeitsende,
  • die Pausen und
  • die insgesamt geleisteten Stunden.

Der Stundenzettel kann handschriftlich, als Excel-Tabelle oder digital per App geführt werden.

Sein Zweck ist einfach: Am Monatsende können Sie und Ihre Haushaltshilfe nachvollziehen, wie viele Stunden gearbeitet wurden und wie sich daraus der Lohn berechnet.

Daher empfiehlt es sich, die Gesamtstunden zusammenzurechnen und den Stundenzettel von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. So können Arbeitgeber und Haushaltshilfe die Angaben später jederzeit nachvollziehen.

Auch wenn es für Privathaushalte keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt, empfiehlt es sich, die Stundenzettel mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Muss ich im Privathaushalt einen Stundenzettel führen?

Nein. Für Haushaltshilfen im Privathaushalt besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Die Aufzeichnungspflicht ergibt sich aus § 17 MiLoG. Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Anders ist die Situation in Unternehmen oder bestimmten Branchen wie Baugewerbe, Gastronomie, Logistik oder Gebäudereinigung. Dort müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden und werden unter anderem vom Zoll kontrolliert.

Diese Regelungen gelten für Privathaushalte jedoch nicht.

Das betrifft sowohl Minijobs als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt. Eine gesetzliche Pflicht zum Führen eines Stundenzettels besteht in beiden Fällen nicht.

Warum lohnt sich ein Stundenzettel trotzdem?

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist ein Stundenzettel sinnvoll. Er schafft Transparenz und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Vor allem aus drei Gründen:

  • Mindestlohn nachweisen. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) muss eingehalten werden. Mit einem Stundenzettel können Sie jederzeit nachweisen, dass Arbeitszeit und Lohn zusammenpassen.
  • Lohn korrekt berechnen. Schwanken die Arbeitsstunden von Monat zu Monat, dient der Stundenzettel als Grundlage für die Lohnabrechnung. Bei einem festen Monatslohn spielt er eine geringere Rolle.
  • Streit vermeiden. Gibt es später unterschiedliche Meinungen über geleistete Arbeitsstunden, dient der Stundenzettel als nachvollziehbarer Nachweis.

Gerade bei einem Minijob hilft die Dokumentation außerdem dabei, die Minijob-Grenze von 603 € pro Monat im Blick zu behalten.

Wie hängt der Stundenzettel mit der Lohnabrechnung zusammen?

Der Stundenzettel bildet die Grundlage für die Lohnabrechnung. Aus den dokumentierten Arbeitsstunden und dem vereinbarten Stundenlohn ergibt sich der Bruttolohn. Daraus werden anschließend – sofern erforderlich – Steuern und Sozialabgaben berechnet.

Wie sich Brutto- und Nettolohn unterscheiden, erfahren Sie im Beitrag Brutto oder Netto bei der Haushaltshilfe?

Ob Sie einen Stundenlohn oder einen festen Monatslohn vereinbaren, sollte außerdem im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Welche Inhalte dort wichtig sind, erfahren Sie im Beitrag Arbeitsvertrag für die Haushaltshilfe.

Praktisch sind außerdem weitere Unterlagen wie eine Schlüsselquittung bei der Schlüsselübergabe oder ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Was übernimmt quitt für mich?

quitt ist ein app-basierter Service, der die komplette Anstellungsadministration Ihrer Haushaltshilfe übernimmt.

Auch die Zeiterfassung erfolgt digital: Ihre Haushaltshilfe erfasst ihre Arbeitsstunden selbst online – beispielsweise per QR-Code auf dem Smartphone. quitt übernimmt anschließend automatisch die Berechnung der Arbeitszeit, erstellt die Lohnabrechnung und führt alle erforderlichen Abgaben ab.

Sie müssen keine Stundenzettel mehr verwalten oder Arbeitszeiten manuell zusammenrechnen.

Sie bleiben dabei jederzeit der Arbeitgeber und entscheiden, wen Sie einstellen und zu welchen Konditionen. quitt übernimmt die gesamte administrative Abwicklung im Hintergrund.

Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung – quitt übernimmt die Zeiterfassung und Lohnabrechnung. Informationen zu den Kosten finden Sie auf der Preisübersicht.

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