Fair, sicher und korrekt angestellt dank quitt
Wir übernehmen die Anmeldung, Administration und Abrechnung für private Arbeitgeber von Haushaltshilfen. quitt ist für Arbeitnehmer immer kostenlos.
Jetzt anmelden
Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Gerade nicht für Sie!
Schwarzarbeit raubt Ihnen Privilegien, welche Sie bei legaler Anstellung erhalten. Sie profitieren unter anderem von:
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Bezahlter Urlaub
- Schutz gegen Altersarmut
- Faire Löhne
- Absicherung bei Unfall
- Solidarischen Gesellschaft
Alles was Sie brauchen
aus einer Hand
- Monatliche Lohnabrechnung per E-Mail
- Urlaubsrechner
- Unterstützung im Versicherungsfall
- Jährliche Lohnübersicht und Lohnsteuerbescheinigung
- Abwicklung von Mehrfachbeschäftigungen
Auf der Suche nach einem Job?
Unsere Partner helfen weiter.
Unsere Partner vermitteln Jobs in Privathaushalten als Putzhilfe, Babysitter, Gärtner oder Pflegekraft. Empfehlen Sie Ihrem künftigen privaten Arbeitgeber quitt.
Job findenHäufig gestellte Fragen
Ihr Arbeitgeber meldet Sie mit Ihren Angaben bei quitt an – für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand. Sie erhalten monatlich Ihre Lohnabrechnung sowie jährlich eine Lohnübersicht und – sofern zutreffend – eine Lohnsteuerbescheinigung. Alle Dokumente werden Ihnen per E-Mail zugesandt und stehen jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenkonto zum Abruf und Download bereit. Bei Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, Ihrem Gehalt oder Ihrer Lohnabrechnung steht Ihnen der quitt-Kundenservice kostenlos zur Verfügung.
quitt ist für Arbeitnehmer immer kostenlos. Die gesamten Gebühren trägt Ihr Arbeitgeber. Sie erhalten kostenlos Zugang zu Ihren Lohnabrechnungen und Dokumenten sowie zum Kundenservice.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie über quitt anmeldet, sind Sie gesetzlich unfallversichert, und je nach Beschäftigungsart zahlen Sie in Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Bei einem Arbeitsunfall sind Sie abgesichert und erhalten weiterhin Ihren Lohn.
Ja, als angemeldete Arbeitnehmerin oder angemeldeter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu sechs Wochen) und bezahlte Feiertage. Diese Ansprüche gelten unabhängig davon, ob Sie im Minijob oder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten. quitt berücksichtigt Urlaubs- und Krankheitstage automatisch in Ihrer Lohnabrechnung.
Sie erhalten monatlich Ihre Lohnabrechnung sowie jährlich eine Lohnkostenübersicht und – bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – eine Lohnsteuerbescheinigung. Alle Dokumente erhalten Sie per E-Mail und können diese jederzeit im Kundenkonto abgerufen und heruntergeladen. Bei Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, Gehalt oder Lohnabrechnung steht Ihnen der quitt-Kundenservice kostenlos zur Verfügung.






