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Netto oder Brutto: Was bedeutet das beim Lohn der Haushaltshilfe?

Beim Minijob entspricht der Bruttolohn dem Nettolohn. Erst ab der Minijob-Grenze fallen Abzüge an. So berechnen Sie Brutto, Netto und Ihre Arbeitgeberkosten.

David Christen
Zuletzt Aktualisiert:
01.09.2026
KI-generiert
Inhalt

Darum geht’s

    • Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen, der Nettolohn ist der an Ihre Haushaltshilfe ausbezahlte Lohn.
    • Beim Minijob entspricht der Bruttolohn dem Nettolohn. Einziger möglicher Abzug ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 13,6 %.
    • Ab 603 € Monatslohn (2026) wird eine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann liegt der Nettolohn unter dem Bruttolohn.
    • Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich zum Bruttolohn rund 14,6 % Abgaben beim Minijob und rund 20 % bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
    • quitt berechnet Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten automatisch und erstellt die monatliche Lohnabrechnung.

"Verdient meine Haushaltshilfe jetzt 18,32 € brutto oder netto?" Diese Frage gehört zu den häufigsten Missverständnissen bei der Einstellung einer Haushaltshilfe. Wir erklären den Unterschied und zeigen, welche Beträge bei Ihrer Haushaltshilfe tatsächlich ankommen – und welche Kosten für Sie als Arbeitgeber entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der Ihrer Haushaltshilfe tatsächlich ausgezahlt wird.

Daneben gibt es einen dritten Betrag, der häufig vergessen wird: Ihre Arbeitgeberkosten. Sie bestehen aus den Arbeitgeberabgaben, die Sie zusätzlich zum Bruttolohn zahlen.

Die im quitt Haushaltshilfen-Report 2026 genannten Stundenlöhne – durchschnittlich 18,32 € pro Stunde – sind Bruttolöhne.

Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrer Haushaltshilfe immer einen Bruttolohn. Der Nettolohn hängt unter anderem von der Steuerklasse und einer möglichen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab und kann sich ändern. Beim Bruttolohn wissen beide Seiten von Anfang an, woran sie sind.

Was bleibt beim Minijob netto übrig?

Beim Minijob entspricht der Bruttolohn in den meisten Fällen gleichzeitig dem Nettolohn. Der Grund: Es gibt keine Abgaben für Arbeitnehmer und die Lohnsteuer wird pauschal über das Haushaltsscheckverfahren abgeführt. Diese "Pauschsteuer" in Höhe von 2 % ist Teil der Arbeitgeberabgaben von rund 14,6 %. Ihre Haushaltshilfe zahlt keine Lohnsteuer.

Eine Ausnahme kann es für Arbeitnehmer geben: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen im Privathaushalt einen Eigenanteil zur Rentenversicherung in Höhe von 13,6 %.

Bei 400 € Bruttolohn beträgt dieser Eigenanteil 54,40 €. Es werden 345,60 € netto ausgezahlt.

Lässt sich Ihre Haushaltshilfe von der Rentenversicherungspflicht befreien, erhält sie die vollen 400 € netto, verzichtet damit jedoch auf den Aufbau eigener Rentenansprüche.

Was bleibt bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung netto übrig?

Verdient Ihre Haushaltshilfe mehr als 603 € monatlich, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Dann werden Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Der Nettolohn ist deshalb geringer als der Bruttolohn.

Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. In Steuerklasse I, dem häufigsten Fall, fällt bis zu einem Bruttolohn von rund 1.400 € im Monat häufig noch keine Lohnsteuer an. Bei einer Beschäftigung in Steuerklasse VI wird dagegen bereits ab dem ersten Euro Lohnsteuer einbehalten.

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 1.000 € Bruttolohn in Steuerklasse I bleiben nach den reduzierten Sozialabgaben im Midijob rund 850 € netto übrig. Lohnsteuer fällt in diesem Beispiel noch nicht an.

Wie sich die einzelnen Abzüge zusammensetzen, erfahren Sie im Beitrag „Welche Lohnabzüge gibt es bei einer Haushaltshilfe?". Wann ein Minijob endet und ein Midijob beginnt, erklärt der Beitrag „Minijob oder Midijob?". Die genauen Abzüge für Ihr Anstellungsverhältnis zeigt der Lohnkostenrechner.

Was sind die Gesamtkosten für den Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber zählt nicht nur der Bruttolohn, sondern das sogenannte Arbeitgeberbrutto – also der Bruttolohn zuzüglich den Arbeitgeberabgaben.

Beim Minijob betragen diese rund 14,6 %. Bei einem Stundenlohn von 18,32 € kommen rund 2,67 € hinzu. Die tatsächlichen Arbeitgeberkosten liegen damit bei rund 20,99 € pro Stunde.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttolohn >2.000 € liegen die Arbeitgeberabgaben bei rund 20 %. Aus 18,32 € Bruttolohn werden dadurch Arbeitgeberkosten von rund 21,98 € pro Stunde.

Ein Rechenbeispiel:

Bei 400 € Bruttolohn im Minijob betragen die Arbeitgeberabgaben rund 58,40 €. Ihre gesamten Arbeitgeberkosten liegen damit bei 458,40 € im Monat.

Wie sich diese Kosten im Detail zusammensetzen, erfahren Sie im Beitrag „Was kostet eine Putzhilfe?"

Was übernimmt quitt für mich?

quitt berechnet Brutto-, Netto- und Arbeitgeberkosten automatisch, erstellt die Lohnabrechnung und führt Sozialabgaben sowie Steuern korrekt ab.

Sie geben lediglich die Eckdaten Ihrer Haushaltshilfe ein. quitt übernimmt anschließend die Anmeldung, die laufende Lohnabrechnung, die Auszahlung des Nettolohns sowie die Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.

Sie bleiben Arbeitgeber und entscheiden, wen Sie einstellen und zu welchen Konditionen. quitt übernimmt die gesamte administrative Abwicklung.

Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung – quitt übernimmt den Rest. Was der Service kostet, erfahren Sie auf der Preisübersicht.

Rechnen Sie Ihre Kosten in 30 Sekunden aus

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