Darum geht’s
- Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen, Nettolohn das, was bei Ihrer Haushaltshilfe ankommt. Ein dritter Betrag sind Ihre Arbeitgeberkosten.
- Beim Minijob ist Brutto meist gleich Netto. Einziger möglicher Abzug ist der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 13,6 %.
- Ab 603 € Monatslohn (2026) wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann liegt der Nettolohn unter dem Bruttolohn.
- Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich zum Bruttolohn rund 14,6 % Abgaben beim Minijob und rund 20 % bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
- quitt berechnet Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten automatisch und übernimmt die gesamte Lohnabrechnung.
Verdient meine Haushaltshilfe jetzt 18,32 € brutto oder netto?" Diese Frage gehört zu den häufigsten Missverständnissen bei der Einstellung einer Haushaltshilfe. Tatsächlich werden dabei oft drei verschiedene Beträge verwechselt. Wir erklären den Unterschied und zeigen, was bei Ihrer Haushaltshilfe tatsächlich ankommt – und welche Kosten für Sie als Arbeitgeber entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der Ihrer Haushaltshilfe tatsächlich ausgezahlt wird.
Daneben gibt es einen dritten Betrag, der häufig vergessen wird: Ihre Arbeitgeberkosten. Sie bestehen aus dem Bruttolohn und den Arbeitgeberabgaben, die Sie zusätzlich zahlen.
Die im quitt Haushaltshilfen-Report 2026 genannten Stundenlöhne – durchschnittlich 18,32 € pro Stunde – sind Bruttolöhne.
Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrer Haushaltshilfe immer einen Bruttolohn. Der Nettolohn hängt unter anderem von der Steuerklasse und einer möglichen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab und kann sich ändern. Beim Bruttolohn wissen beide Seiten von Anfang an, woran sie sind.
Was bleibt beim Minijob netto übrig?
Beim Minijob ist der Bruttolohn in den meisten Fällen gleichzeitig der Nettolohn. Der Grund: Die Lohnsteuer wird nicht individuell berechnet, sondern pauschal über das Haushaltsscheckverfahren abgeführt. Die Pauschsteuer von 2 % ist bereits Teil der Arbeitgeberabgaben von rund 14,6 %. Für Ihre Haushaltshilfe wird deshalb keine Lohnsteuer vom Lohn einbehalten.
Eine Ausnahme gibt es: den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen im Privathaushalt einen Eigenanteil von 13,6 %.
Bei 400 € Bruttolohn beträgt dieser Eigenanteil 54,40 €. Es bleiben 345,60 € netto.
Lässt sich Ihre Haushaltshilfe von der Rentenversicherungspflicht befreien, erhält sie die vollen 400 € netto, verzichtet damit jedoch auf den Aufbau eigener Rentenansprüche.
Was bleibt bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung netto übrig?
Verdient Ihre Haushaltshilfe mehr als 603 € im Monat, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Dann werden – zunächst mit reduzierten Beiträgen im Midijob – Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen. Der Nettolohn liegt deshalb unter dem Bruttolohn.
Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. In Steuerklasse I, dem häufigsten Fall, fällt bis zu einem Bruttolohn von rund 1.400 € im Monat häufig noch keine Lohnsteuer an. Bei einer Beschäftigung in Steuerklasse VI wird dagegen bereits ab dem ersten Euro Lohnsteuer einbehalten.
Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 1.000 € Bruttolohn in Steuerklasse I bleiben nach den reduzierten Sozialabgaben im Midijob rund 850 € netto. Lohnsteuer fällt in diesem Beispiel noch nicht an.
Wie sich die einzelnen Abzüge zusammensetzen, erfahren Sie im Beitrag „Welche Lohnabzüge gibt es bei einer Haushaltshilfe?". Wann ein Minijob endet und ein Midijob beginnt, erklärt der Beitrag „Minijob oder Midijob?". Die genauen Werte für Ihren individuellen Fall zeigt der Lohnkostenrechner.
Was kostet der Bruttolohn den Arbeitgeber?
Für Sie zählt nicht nur der Bruttolohn, sondern das sogenannte Arbeitgeberbrutto – also der Bruttolohn zuzüglich Ihrer Arbeitgeberabgaben.
Beim Minijob betragen diese rund 14,6 %. Bei einem Stundenlohn von 18,32 € kommen rund 2,67 € hinzu. Ihre tatsächlichen Kosten liegen damit bei rund 20,99 € pro Stunde.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen die Arbeitgeberabgaben bei rund 20 %. Aus 18,32 € Bruttolohn werden dadurch Arbeitgeberkosten von rund 21,98 € pro Stunde.
Ein Monatsbeispiel:
Bei 400 € Bruttolohn im Minijob betragen die Arbeitgeberabgaben rund 58,40 €. Ihre gesamten Arbeitgeberkosten liegen damit bei 458,40 € im Monat.
Wie sich diese Kosten im Detail zusammensetzen, erfahren Sie im Beitrag „Was kostet eine Putzhilfe?"
Was übernimmt quitt für mich?
quitt berechnet Brutto-, Netto- und Arbeitgeberkosten automatisch, erstellt die Lohnabrechnung und führt Sozialabgaben sowie Steuern korrekt ab.
Sie geben lediglich die Eckdaten Ihrer Haushaltshilfe ein. quitt übernimmt anschließend die Anmeldung, die laufende Lohnabrechnung, die Auszahlung des Nettolohns sowie die Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Sie bleiben der Arbeitgeber und entscheiden, wen Sie einstellen und zu welchen Konditionen. quitt übernimmt die gesamte administrative Abwicklung.
Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung – quitt übernimmt den Rest. Was der Service kostet, erfahren Sie auf der Preisübersicht.
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Der kostenlose Lohnkostenrechner zeigt Ihnen Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten für Ihre Haushaltshilfe, unverbindlich und sofort.



