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Wie kündige ich meiner Haushaltshilfe richtig?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Im Privathaushalt gilt kein Kündigungsschutzgesetz.

David Christen
Zuletzt Aktualisiert:
18.08.2026
Inhalt

Darum geht’s

  • Die Kündigung muss schriftlich sein, mit Unterschrift auf Papier. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam (§ 623 BGB).
  • Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 BGB), auch beim Minijob. In der Probezeit sind es zwei Wochen.
  • Im Privathaushalt gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Für eine ordentliche Kündigung brauchen Sie keinen besonderen Grund.
  • Sonderschutz bleibt: Schwangere und Menschen mit Schwerbehinderung können Sie nur eingeschränkt kündigen.
  • Nach der Kündigung: Resturlaub abgelten, Arbeitszeugnis ausstellen und die Beschäftigung abmelden.

Eine Haushaltshilfe zu kündigen ist im Privathaushalt meist einfacher als in einem größeren Betrieb, weil das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich nicht auf Privathaushalte mit wenigen Beschäftigten anwendbar ist. Trotzdem müssen Sie zwei Dinge unbedingt beachten: die richtige Form und die richtige Kündigungsfrist. Hinzu kommen besondere Schutzvorschriften, die auch für Haushaltshilfen gelten.

In welcher Form muss ich kündigen?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Das schreibt § 623 BGB vor.

Das bedeutet: Sie benötigen ein Kündigungsschreiben auf Papier mit Ihrer Unterschrift und müssen es Ihrer Haushaltshilfe zukommen lassen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder mündlich reicht nicht aus.

Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung der Haushaltshilfe tatsächlich zugeht. Bewahren Sie deshalb am besten eine Kopie des Schreibens auf und dokumentieren Sie, wann Sie es übergeben oder zugestellt haben.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Haushaltshilfe?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt sowohl für eine Haushaltshilfe im Minijob als auch für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Ist beispielsweise eine Kündigung am 3. eines Monats zugegangen, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch vier Wochen später an einem beliebigen Tag. Maßgeblich ist der nächste zulässige Kündigungstermin, also der 15. oder das Monatsende.

Was gilt in der Probezeit?

Ist im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, kann während der ersten sechs Monate mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wird die Kündigungsfrist mit der Dauer der Beschäftigung länger?

Für Arbeitgeber gelten grundsätzlich gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen, wenn ein Arbeitsverhältnis lange besteht. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten gibt es hierzu jedoch eine Besonderheit.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber im Privathaushalt nicht automatisch gelten (BAG, Urteil vom 11.06.2020 – 2 AZR 660/19).

Welche Frist konkret gilt, kann außerdem vom Arbeitsvertrag abhängen. Prüfen Sie deshalb vor der Kündigung immer, was Sie mit Ihrer Haushaltshilfe vereinbart haben.

Brauche ich einen Grund für die Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie im Privathaushalt grundsätzlich keinen Kündigungsgrund angeben.

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift in kleinen Privathaushalten in der Regel nicht. Das bedeutet: Sie müssen die Kündigung normalerweise nicht mit betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen.

Das bedeutet aber nicht, dass jede Kündigung automatisch zulässig ist. Besondere gesetzliche Schutzvorschriften gelten auch im Privathaushalt.

Eine fristlose Kündigung ist etwas anderes. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht (§ 626 BGB).

Wen darf ich nicht ohne Weiteres kündigen?

Auch im Privathaushalt gibt es besondere Kündigungsverbote und Schutzvorschriften.

Besonders relevant sind unter anderem:

  • Schwangerschaft und Mutterschutz: Für Schwangere und Mütter gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften. Mehr dazu im Beitrag Haushaltshilfe schwanger.
  • Schwerbehinderung: Hier können besondere Voraussetzungen und gegebenenfalls die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts erforderlich sein.
  • Elternzeit: Während der Elternzeit besteht grundsätzlich besonderer Kündigungsschutz.

Außerdem darf eine Kündigung nicht aus einem gesetzlich verbotenen diskriminierenden Grund erfolgen.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht, sollten Sie vor der Kündigung rechtlichen Rat einholen.

Was muss ich nach der Kündigung erledigen?

Mit dem Kündigungsschreiben endet Ihre Arbeit als Arbeitgeber noch nicht. Bis zum letzten Arbeitstag müssen einige Dinge erledigt werden.

Resturlaub

Hat Ihre Haushaltshilfe noch offene Urlaubstage, müssen diese grundsätzlich genommen werden. Ist das wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, kann eine Auszahlung des Resturlaubs erforderlich sein.

Wie sich der Urlaubsanspruch berechnet, erfahren Sie im Beitrag Haushaltshilfe Urlaub.

Arbeitszeugnis

Ihre Haushaltshilfe hat auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt auch bei einem Minijob und im Privathaushalt.

Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Arbeitszeugnis für die Haushaltshilfe.

Beschäftigung abmelden

Auch die Abmeldung bei den zuständigen Stellen muss erledigt werden.

Bei einem Minijob erfolgt die Abmeldung über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt die Abmeldung über die zuständige Krankenkasse.

Zusätzlich können je nach Beschäftigung weitere Meldungen erforderlich sein.

Was passiert mit dem letzten Lohn?

Zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss der letzte Lohn korrekt abgerechnet werden. Dabei können neben dem normalen Arbeitsentgelt beispielsweise noch offene Urlaubsansprüche oder andere noch ausstehende Zahlungen berücksichtigt werden.

Gerade bei einer Kündigung lohnt sich deshalb eine saubere Schlussabrechnung. So ist für beide Seiten nachvollziehbar, welche Beträge noch offen sind und wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Was übernimmt quitt für mich?

quitt begleitet Sie auch bei der Beendigung einer Beschäftigung. Sie geben die Kündigung und die relevanten Daten ein, quitt unterstützt Sie bei der korrekten Abwicklung und erstellt die erforderlichen Unterlagen.

Dazu gehören je nach Beschäftigungsart unter anderem die Schlussabrechnung, die Berücksichtigung offener Urlaubsansprüche und die Abmeldung bei den zuständigen Stellen.

Sie bleiben Arbeitgeber und entscheiden selbst, ob und wann Sie das Arbeitsverhältnis beenden. quitt übernimmt die administrative Abwicklung dahinter.

Kommt anschließend eine neue Haushaltshilfe hinzu, können Sie diese ebenfalls über quitt anmelden. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag Haushaltshilfe einstellen.

Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung – quitt übernimmt Anmeldung, Abrechnung und Abmeldung. Was der Service kostet, erfahren Sie auf der Preisübersicht.

Auch die Abmeldung übernimmt quitt

quitt stellt das Kündigungsschreiben bereit, rechnet den Resturlaub ab und meldet die Beschäftigung ab. Sie bleiben Arbeitgeber, den Rest machen wir.

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