Darum geht’s
- Ein Gewerbeschein allein ist nicht ausreichend für eine echte Selbständigkeit
- Echte Selbstständigkeit setzt folgendes voraus: Mehrere Auftraggeber, keine Weisungsgebundenheit, eigene Preise und eigenständige Zeiteinteilung durch die Haushaltshilfe
- Kommt eine Haushaltshilfe oder Nanny regelmäßig nur zu einem Arbeitgeber und arbeitet nach dessen Vorgaben, besteht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit und die Hilfe sollte als Arbeitnehmer angemeldet werden (z.B. via quitt)
- Bei Scheinselbstständigkeit drohen Beitragsnachzahlungen und Strafzahlungen
Ist meine Haushaltshilfe scheinselbstständig?
Eine Putzhilfe, Haushaltshilfe, Nanny oder Pflegekraft die regelmäßig nur bei Ihnen im Haushalt arbeitet und sich nach Ihren Vorgaben richtet, gilt nicht als selbstständige Dienstleisterin, sondern als Angestellte, auch wenn ein Gewerbeschein vorhanden ist. Es besteht die Gefahr einer sog. Scheinselbstständigkeit, und damit werden Nach- und Strafzahlungen fällig. Gerade bei privater Kinderbetreuung und 24 Std. Pflegekräften liegt häufig, aufgrund des Umfangs der Arbeitsstunden bei einer Familie, eine Scheinselbständigkeit vor.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Jemand tritt formal als selbstständig auf, arbeitet in der Praxis aber wie eine angestellte Person: Weisungsgebunden, eingebunden in fremde Abläufe, wirtschaftlich abhängig von einem Arbeitgeber bzw. einem Privathaushalt. Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird, unabhängig vom Gewerbeschein. Stellt die Deutsche Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit fest, gelten Sie rückwirkend als Arbeitgeber und müssen somit Sozialabgaben nachzahlen.
Wann ist meine Haushaltshilfe wirklich selbstständig?
Für echte Selbstständigkeit spricht, wenn Ihre Hilfe:
- Mindestens ein weiterer Auftraggeber hat. Stammen dauerhaft mehr als rund 80 % des Umsatzes von einer einzigen Person, ist das ein starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit.
- Weisungsfreiheit. Ihre Haushaltshilfe entscheidet selbst, wann, wie und mit welchen Mitteln sie arbeitet, statt feste Zeiten und Anweisungen von Ihnen zu bekommen.
- Eigene Preise, eigene Rechnung, eigene Arbeitsmittel.
Trifft nur ein Teil davon auf Ihre Beschäftigung zu, reicht das häufig nicht. Die Rentenversicherung schaut auf das Gesamtbild
Wie viel kostet eine selbständige Haushaltshilfe, Pflegekraft oder Nanny?
Selbstständige Hilfen im Privathaushalt sind häufig teurer als direkt Angestellte. Sie müssen vom Stundenlohn nicht nur die entsprechenden Steuern abführen (Umsatzsteuer und Einkommensteuer), sondern sich selbst um Sozialversicherung und Administration (z.B. Steuerberater) kümmern.
Bei einer realistische Kalkulation sollte der Stundenlohn für Haushaltshilfen bei mindestens 25 bis 30 Euro pro Stunde liegen, sonst bleibt nach Steuern und eigener Versicherung kaum Gewinn übrig bzw. Ihre Haushaltshilfe fällt unter den Mindestlohn.
Anstellen oder beauftragen, was passt für mich?
Beide Formen der Beschäftigungen sind üblich im Privathaushalt:
- Anstellen: Kommt dieselbe Person regelmäßig zu Ihnen und richtet sich nach Ihren Vorgaben, sollten Sie Ihre Hilfe anstellen (z.B. via quitt). Sie melden die Beschäftigung über quitt an und zahlen die Abgaben. So sind Sie rechtlich nicht nur auf der sicheren Seite, es ist häufig auch die günstigere Variante.
- Beauftragen: Buchen Sie eine echte Dienstleisterin mit eigenem Gewerbe oder eine Reinigungsfirma, beauftragen Sie eine Leistung. Dies lohnt sich meist bei sporadischen und nicht regulären Einsätzen, wie z.B. Pflege für nur wenige Wochen. Sie bekommen eine Rechnung und haben mit Anmeldung und Beiträgen nichts zu tun, zahlen jedoch Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag.
Was droht bei Scheinselbstständigkeit?
Ihnen als Auftraggeber:
- Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, plus Säumniszuschläge
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 266a StGB, sobald zumindest billigend in Kauf genommen wurde, dass eigentlich eine Anstellung vorlag. Zusätzlich sind Bußgelder möglich
Der Haushaltshilfe:
- Sie wird rückwirkend als Arbeitnehmerin behandelt, mit Kündigungsschutz, Urlaub und Lohnfortzahlung. Ihren Beitragsanteil kann der Auftraggeber aber nur für die letzten drei Monate einbehalten, das finanzielle Hauptrisiko bleibt beim Arbeitgeber.
Was übernimmt quitt für mich?
quitt übernimmt für pirvate Arbeitgeber den gesamten administrativen Aufwand, der mit der Anstellung einer Haushaltshilfe verbunden ist. Sie geben die Eckdaten ein, quitt übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung, Beiträge und Versicherung. So sind Sie auf der sicheren Seite und müssen sich um Scheinselbstständigkeit keine Gedanken machen.
Sie bleiben bei quitt Arbeitgeber und bestimmen, wen Sie einstellen und wieviel Sie zahlen. quitt erledigt die Arbeit dahinter.
Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung, quitt übernimmt den Rest. Was der Service kostet, sehen Sie auf der Preisübersicht.
Auf der sicheren Seite statt dem Risiko einer Scheinselbstständigkeit
Ist Ihre Haushaltshilfe faktisch angestellt, meldet quitt sie an und übernimmt Lohnabrechnung, Beiträge und Versicherung. Sie bleiben Arbeitgeber, den Rest machen wir.



