Darum geht’s
- Beschäftigungsart wählen: Minijob (bis 603 €/Monat) oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ab 603,01 €/Monat)
- Erforderliche Daten: Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Anschrift und weitere persönliche Angaben der Haushaltshilfe
- Arbeitsvertrag abschließen
- Haushaltshilfe bei den zuständigen Behörden anmelden
- Minijob: Anmeldung über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Anmeldung bei der Krankenkasse und Finanzamt (u. a. SV-Meldeportal und ELSTER)
- Arbeitgeber zahlt Lohn sowie gesetzliche Abgaben und Beiträge
- 20 % der Kosten steuerlich absetzbar – bis zu 510 € pro Jahr bei Minijobs und bis zu 4.000 € pro Jahr bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Laut dem quitt Haushaltshilfen-Report 2026 sind über 91 % der Haushaltshilfen in Deutschland nicht angemeldet. Gleichzeitig würden 67,6 % der Haushalte anmelden, wenn es einfacher wäre. Die größte Hürde ist also nicht die Bereitschaft, sondern der bürokratische Aufwand. Ob für Sie der Weg über den Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gilt, hängt vor allem vom Lohn und möglichen weiteren Beschäftigungen Ihrer Haushaltshilfe ab. In diesem Blog zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Anmeldung funktioniert und welche Pflichten danach auf Sie zukommen.
Muss ich meine Haushaltshilfe überhaupt anmelden?
Ja. Sobald jemand regelmäßig gegen Lohn in Ihrem Haushalt arbeitet, sind Sie Arbeitgeber und müssen die Beschäftigung anmelden. Das gilt für die Putzhilfe genauso wie für die Nanny oder die Person, die Ihre Eltern betreut.
Wer eine Haushaltshilfe nicht anmeldet, beschäftigt sie schwarz. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Werden Sozialversicherungsbeiträge vorsätzlich vorenthalten, kann dies zudem nach § 266a StGB strafbar sein. Hinzu kommt ein erhebliches Risiko: Ohne Anmeldung besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Verunglückt Ihre Haushaltshilfe während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, können Sie als Arbeitgeber persönlich für die entstehenden Kosten haften. Mehr darüber, wann die Anmeldepflicht besteht, erfahren Sie hier Anmeldepflicht für Haushaltshilfen.
Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – welche Anmeldung ist erforderlich?
Ob Ihre Haushaltshilfe als Minijobber oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird, richtet sich in erster Linie nach der regelmäßigen monatlichen Vergütung. Bis 603 € pro Monat liegt in der Regel ein Minijob vor. Ab 603,01 € pro Monat ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Da die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, wird sie regelmäßig angepasst. Seit 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €, wodurch sich die Minijob-Grenze auf 633 € pro Monat erhöht.
- Bis 603 €/Monat: Minijob. Anmeldung über den Haushaltsscheck, geringe Abgaben, wenig Aufwand.
- 603,01 € bis 2.000 €/Monat: Sozialversicherungspflichtiger Midijob im Übergangsbereich. Ihre Hilfe zahlt einen reduzierten Arbeitnehmeranteil, Sie melden über die Krankenkasse an.
- Über 2.000,01 €/Monat: Reguläre Teil- oder Vollzeitanstellung, voller Arbeitnehmeranteil.
Eine Ausnahme sollten Sie kennen, weil sie bei Haushaltshilfen häufig vorkommt: Arbeitet Ihre Hilfe noch in anderen Haushalten oder hat sie eine Hauptbeschäftigung, entscheidet nicht der Lohn bei Ihnen allein. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, und ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung kann sozialversicherungspflichtig werden, auch bereits bei einem Lohn von z.B. 400 €. Fragen Sie Ihre Haushaltshilfe deshalb vor der Anmeldung, ob und wo sie noch beschäftigt ist. Den Unterschied und was er für den Nettolohn bedeutet, erklären wir im Detail unter Minijob oder Midijob.
Die zwei Standard-Anmeldewege erklären wir Ihnen jetzt.
Weg A: Haushaltshilfe als Minijob anmelden
Verdient Ihre Haushaltshilfe bis zu 603 € pro Monat, erfolgt die Anmeldung über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Der Ablauf ist vergleichsweise einfach und in wenigen Schritten erledigt.
- Lohn und Arbeitszeit festlegen: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Laut dem quitt Haushaltshilfen-Report 2026 liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Haushaltshilfen bei 18,32 €. Bei diesem Stundenlohn sind bis zu rund 33 Arbeitsstunden pro Monat möglich, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.
- Arbeitsvertrag abschließen: Auch im Minijob müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz schriftlich festgehalten werden. Ein Arbeitsvertrag erfüllt diese Pflicht und regelt unter anderem Lohn, Arbeitszeit, Urlaub sowie Kündigungsfristen.
- Betriebsnummer: Diese brauchen Sie als Arbeitgeber für die Anmeldung bei den Behörden. Beim Haushaltsscheck besorgt die Minijob-Zentrale die Betriebsnummer automatisch. Mehr Informationen dazu unter Was ist die Betriebsnummer
- Haushaltsscheck ausfüllen: Im Haushaltsscheck geben Sie die Daten von Arbeitgeber und Haushaltshilfe sowie die wichtigsten Informationen zum Arbeitsverhältnis an. Die Anmeldung kann bequem online erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter Was ist der Haushaltsscheck?
- SEPA-Lastschriftmandat erteilen: Die Minijob-Zentrale zieht die fälligen Abgaben automatisch per Lastschrift ein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist bereits enthalten und wird ebenfalls über das Haushaltsscheckverfahren abgewickelt.
- Anmeldung abgeschlossen: Nach der Anmeldung berechnet die Minijob-Zentrale die Beiträge und zieht sie jeweils zum 31. Juli und 31. Januar ein. Zusätzlich erhalten Sie jährlich eine Bescheinigung für Ihre Steuererklärung.
Weg B: Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig anmelden
Verdient Ihre Haushaltshilfe mehr als 603 € pro Monat, ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Die Anmeldung erfolgt dann nicht mehr über den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale, sondern über die zuständige Krankenkasse. Im Vergleich zum Minijob sind dabei mehrere zusätzliche Schritte erforderlich – von der Beantragung einer Betriebsnummer bis zur monatlichen Lohnabrechnung und den laufenden Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger.
- Betriebsnummer beantragen: Anders als bei einem Minijob müssen Sie als Arbeitgeber die Betriebsnummer selbst beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sie wird für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei den Sozialversicherungsträgern benötigt und kann online beantragt werden.
- Arbeitsvertrag abschließen: Auch bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz schriftlich festgehalten werden. Ein Arbeitsvertrag schafft Klarheit über Lohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen und dient beiden Seiten als rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis.
- Gesetzliche Unfallversicherung abschließen: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung müssen Sie Ihre Haushaltshilfe innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn bei der zuständigen Unfallkasse Ihres Bundeslandes anmelden. Anders als beim Haushaltsscheckverfahren erfolgt diese Anmeldung nicht automatisch über die Krankenkasse. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt vollständig der Arbeitgeber.Siehe Haushaltshilfe versichern.
- Beschäftigung bei der Krankenkasse anmelden: Die Krankenkasse Ihrer Haushaltshilfe ist die zuständige Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge. Die Anmeldung erfolgt über das SV-Meldeportal. Dabei übermitteln Sie unter anderem Angaben zum Arbeitsverhältnis, zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit.
- Beim Finanzamt registrieren: Für die Lohnsteuer müssen Sie sich im ELSTER-Portal registrieren und das Arbeitgeber-Signal für Ihre Haushaltshilfe setzen lassen. Anschließend rufen Sie die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ab, damit die Lohnsteuer korrekt berechnet und abgeführt werden kann.
- Monatliche Lohnabrechnung und Beitragsabführung: Während des Arbeitsverhältnisses erstellen Sie jeden Monat eine Lohnabrechnung, übermitteln die Beitragsnachweise über das SV-Meldeportal und führen die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
- Jahresmeldungen übermitteln: Zum Jahresende beziehungsweise Jahreswechsel sind verschiedene Meldungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Jahresmeldung an die Krankenkasse und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung über ELSTER. In einigen Bundesländern ist zusätzlich eine Jahresmeldung an die zuständige Unfallkasse erforderlich.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung je nach Krankenkasse rund 21 % des Bruttolohns. Einschließlich der Umlagen U1 und U2 sowie der gesetzlichen Unfallversicherung liegen die gesamten Arbeitgeberkosten in der Regel bei rund 23 %. Zum Vergleich: Bei einem Minijob betragen die pauschalen Arbeitgeberabgaben rund 14,6 %. Dafür ist Ihre Haushaltshilfe bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Die aktuellen Beitragssätze und den Übergangsbereich veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen.
Welche Unterlagen und Daten benötige ich von meiner Haushaltshilfe?
Für die Anmeldung benötigen Sie – unabhängig davon, ob es sich um einen Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt – im Wesentlichen dieselben Angaben. Wenn Sie diese vorab bereithalten, ist die Anmeldung bei quitt schnell erledigt:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum Ihrer Haushaltshilfe
- Sozialversicherungsnummer (falls noch keine vorhanden ist: Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland)
- Steuer-Identifikationsnummer (nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
- Vereinbarter Lohn und regelmäßige Arbeitszeit
- Angaben zu weiteren Beschäftigungen Ihrer Haushaltshilfe
- Ihre IBAN für evt. Rückerstattungen der Krankenkassen im Fall von Krankheit und Mutterschutz
Fehlt die Sozialversicherungsnummer, beantragt quitt sie bei der zuständigen Krankenkasse. Die Steuer-Identifikationsnummer steht auf jedem Steuerbescheid und lässt sich sonst beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern (Versand üer Post).
Was kostet es, eine Haushaltshilfe einzustellen?
Neben dem vereinbarten Bruttolohn fallen Arbeitgeberabgaben an. Beim Minijob betragen diese pauschal rund 14,6 % des Arbeitslohns. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegen die Arbeitgeberkosten einschließlich Umlagen U1 /U2 und gesetzlicher Unfallversicherung bei rund 23 %.
Beispiel: Minijob
Bei einem Stundenlohn von 18,32 € und rund 7,5 Stunden pro Woche ergeben sich folgende Kosten:
- Lohn pro Monat: 590 €
- Arbeitgeberabgaben (ca. 14,6 %): rund 86 €
- Gesamtkosten: rund 676 € pro Monat bzw. 8.112 € pro Jahr
Beispiel: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Bei einem Stundenlohn von 18,32 € und rund 12 Stunden pro Woche ergeben sich folgende Kosten:
- Lohn pro Monat: 950 €
- Arbeitgeberanteil inklusive Umlagen und Unfallversicherung (ca. 23 %): rund 219 €
- Gesamtkosten: rund 1.169 € pro Monat bzw. 14.000 € pro Jahr
Einen Teil dieser Kosten können Sie sich über die Steuer zurückholen. Nach § 35a EStG sind 20 % der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehbar – bis zu 510 € pro Jahr bei einem Minijob und bis zu 4.000 € pro Jahr bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Voraussetzung ist, dass der Lohn nicht in bar ausgezahlt wird, sondern per Banküberweisung. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Überweisung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch beim Minijob empfiehlt sich die unbare Zahlung, damit alle Zahlungen nachvollziehbar sind.
Ihre tatsächlichen Kosten hängen unter anderem vom Stundenlohn und der Arbeitszeit ab. Die Registrierung bei quitt ist unverbindlich – Ihre individuellen Arbeitgeberkosten werden Ihnen bereits vor der Anmeldung transparent angezeigt.
Welche Pflichten habe ich nach der Anmeldung?
Mit der Anmeldung allein ist es nicht getan. Während des gesamten Arbeitsverhältnisses müssen Sie als Arbeitgeber verschiedene gesetzliche Pflichten erfüllen.
- Lohnabrechnung und Abgaben: Beim Minijob werden die Abgaben halbjährlich von der Minijob-Zentrale eingezogen. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung müssen Sie jeden Monat eine Lohnabrechnung erstellen, Beitragsnachweise übermitteln sowie Sozialabgaben und Lohnsteuer fristgerecht abführen. Siehe Lohnabrechnung für die Haushaltshilfe.
- Änderungen melden: Ändern sich Lohn, Arbeitszeit oder persönliche Daten Ihrer Haushaltshilfe oder endet das Arbeitsverhältnis, müssen die zuständigen Behörden informiert werden. Überschreitet der Verdienst die Minijob-Grenze, wechselt das Arbeitsverhältnis in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Krankheit: Erkrankt Ihre Haushaltshilfe, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Lohn bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen (§ 3 EFZG). Über die Umlage U1 erhalten Sie einen Großteil der Kosten von der Krankenkasse erstattet. Siehe Haushaltshilfe krank.
- Urlaub: Auch Haushaltshilfen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit. Siehe Urlaubsanspruch der Haushaltshilfe.
- Schwangerschaft und Mutterschutz: Für schwangere Haushaltshilfen gelten die gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz. Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie über die Umlage U2 vollständig erstattet. Lese mehr: Haushaltshilfe schwanger.
- Unfallversicherung: Eine gesetzliche Unfallversicherung ist immer vorgeschrieben und schützt auch auf dem direkten Arbeitsweg. Bei einem Arbeitsunfall muss eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallkasse erfolgen Haushaltshilfe versichern.
- Kündigung und Abmeldung: Endet das Arbeitsverhältnis, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Anschließend muss die Haushaltshilfe bei allen zuständigen Behörden und Versicherungen ordnungsgemäß abgemeldet werden. Siehe Haushaltshilfe kündigen.
Haushaltshilfe selbst anmelden oder quitt beauftragen?
Grundsätzlich können Sie die Anmeldung und alle laufenden Pflichten selbst übernehmen. Während der Verwaltungsaufwand bei einem Minijob noch überschaubar ist, wird er bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung deutlich umfangreicher. Dann kommen unter anderem die Beantragung einer Betriebsnummer, die Anmeldung bei der Krankenkasse und der Unfallkasse, die Registrierung bei ELSTER sowie die monatliche Lohnabrechnung und verschiedene Meldungen hinzu. Änderungen wie Krankheit, Lohnerhöhungen oder weitere Beschäftigungen Ihrer Haushaltshilfe erhöhen den Aufwand zusätzlich. Wenn Sie sich nicht selbst um diese Aufgaben kümmern möchten, übernimmt quitt die komplette administrative Abwicklung für Sie.
Was übernimmt quitt für mich?
quitt ist ein digitaler Service, der die komplette Anstellungs- und Lohnadministration für Ihre Haushaltshilfe übernimmt – egal ob Minijob, Midijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie erfassen lediglich die wichtigsten Angaben im Kundenkonto und erteilen quitt eine digitale Vollmacht. Anschließend übernimmt quitt die Kommunikation mit allen zuständigen Stellen, darunter die Minijob-Zentrale, Krankenkassen, das Finanzamt, die Unfallkasse und die Bundesagentur für Arbeit.
quitt kümmert sich um die Anmeldungen, die monatliche Lohnabrechnung, die Auszahlung des Nettolohns, die Abführung von Sozialabgaben und Lohnsteuer, den Abschluß der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Änderungs- und Jahresmeldungen. Auch Sonderfälle wie Krankheit (inkl. U1-Erstattung), Mutterschutz (inkl. U2-Erstattung) oder Arbeitsunfälle werden administrativ für Sie abgewickelt. Darüber hinaus empfängt quitt die Behördenpost, veranlasst die erforderlichen Zahlungen und sorgt dafür, dass alle Meldungen fristgerecht und korrekt erfolgen.
Für Sie bleibt nur wenig zu tun: Sie laden Ihr Arbeitgeberkonto monatlich bis ca. Mitte des Monats auf, tragen Änderungen wie Urlaub oder Krankheit im Kundenkonto ein und hinterlegen einmalig zu Beginn den SV-Freischaltcode für das Meldeportal, den die ITSG aus Sicherheitsgründen per Post an Sie versendet.
Sie bleiben jederzeit der rechtliche Arbeitgeber und entscheiden wen Sie einstellen, Lohn und Arbeitsbedingungen – quitt übernimmt die gesamte administrative Umsetzung.
Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung, quitt übernimmt. Was unser Service kostet, finden sie unter Preisübersicht.
Wir melden Ihre Haushaltshilfe an
Minijob oder sozialversicherungspflichtig Anstellung, quitt übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung. Sie geben die Eckdaten ein, den Rest übernehmen wir.



