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Hat meine Haushaltshilfe Anspruch auf Urlaub?

Ja, auch Ihre Haushaltshilfe hat bezahlten Urlaub, anteilig zu ihren Arbeitstagen. Bei zwei Tagen pro Woche sind das acht Tage im Jahr.

David Christen
Zuletzt Aktualisiert:
18.08.2026
Inhalt

Darum geht’s

  • Auch eine Haushaltshilfe hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, unabhängig von der Anstellungsform und auch beim Minijob.
  • Der Anspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden. Die Formel lautet: Arbeitstage pro Woche mal 24 geteilt durch 6.
  • Beispiele: 1 Tag pro Woche ergibt 4 Urlaubstage, 2 Tage ergeben 8, 5 Tage ergeben 20 Tage im Jahr.
  • Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten; davor und beim Ausscheiden anteilig, ein Zwölftel je vollen Monat.
  • Im Urlaub zahlen Sie den Lohn weiter (Urlaubsentgelt). Diese Kosten bekommen Sie nicht erstattet.

Bei einer Haushaltshilfe, die nur wenige Stunden pro Woche arbeitet, wird der Urlaubsanspruch schnell übersehen. Dabei gilt bezahlter Urlaub für jedes Arbeitsverhältnis – auch für Minijobs und Teilzeit. Entscheidend ist nicht, wie viele Stunden Ihre Haushaltshilfe arbeitet, sondern an wie vielen Tagen pro Woche sie regelmäßig arbeitet.

Hat meine Haushaltshilfe Anspruch auf Urlaub?

Ja. Jede angestellte Haushaltshilfe hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob beschäftigt ist.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz. Für die Berechnung zählt die Zahl der Arbeitstage, nicht die Arbeitsstunden. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe also einmal pro Woche für zwei Stunden, zählt dieser Tag genauso wie ein voller Arbeitstag bei einer Vollzeitkraft.

Wie viele Urlaubstage stehen meiner Haushaltshilfe zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Beschäftigung an weniger Tagen pro Woche wird der Anspruch entsprechend umgerechnet:

Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6

Das ergibt beispielsweise:

  • 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage
  • 2 Arbeitstage pro Woche: 8 Urlaubstage
  • 3 Arbeitstage pro Woche: 12 Urlaubstage
  • 4 Arbeitstage pro Woche: 16 Urlaubstage
  • 5 Arbeitstage pro Woche: 20 Urlaubstage

Arbeitet Ihre Haushaltshilfe beispielsweise jeden Mittwoch, hat sie bei einem vollen Beschäftigungsjahr Anspruch auf vier bezahlte Urlaubstage. Jeder dieser Urlaubstage entspricht einem Mittwoch, an dem sie normalerweise gearbeitet hätte.

Wichtig: Vertraglich kann auch ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart werden.

Was gilt bei wechselnden Arbeitstagen?

Arbeitet Ihre Haushaltshilfe nicht an festen Wochentagen, lässt sich der Anspruch nicht einfach über einen festen Wochenrhythmus berechnen. Entscheidend ist dann die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage.

Bei regelmäßig schwankenden Einsätzen kann die tatsächliche Beschäftigung über einen längeren Zeitraum als Grundlage dienen. Eine Dokumentation der Arbeitstage hilft dabei, den Urlaubsanspruch nachvollziehbar zu berechnen.

Ab wann besteht der volle Urlaubsanspruch?

Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung.

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalenderjahres, kann ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehen. Dabei gilt grundsätzlich: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat besteht Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Endet das Arbeitsverhältnis und kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, muss der offene Urlaub abgegolten, also ausgezahlt werden.

Muss ich den Urlaub meiner Haushaltshilfe bezahlen?

Ja. Urlaub ist bezahlte Freizeit. Ihre Haushaltshilfe erhält während des Urlaubs das sogenannte Urlaubsentgelt.

Bei einem festen Monatslohn läuft die normale Lohnzahlung grundsätzlich weiter. Bei schwankendem Verdienst wird das Urlaubsentgelt anhand des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes berechnet.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur Krankheit: Während das Urlaubsentgelt grundsätzlich von Ihnen als Arbeitgeber getragen wird, können Sie sich bei einer krankheitsbedingten Lohnfortzahlung im Minijob über die Umlage U1 einen Teil der Kosten erstatten lassen.

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Urlaub sollte grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beendet sich das Arbeitsverhältnis, bevor die Haushaltshilfe ihren Urlaub nehmen konnte, wird der noch bestehende Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Urlaubsabgeltung ausgezahlt.

Deshalb sollte bei einer Kündigung oder Abmeldung immer geprüft werden, ob noch offene Urlaubstage bestehen.

Was übernimmt quitt?

quitt unterstützt Sie auch bei der Verwaltung des Urlaubs Ihrer Haushaltshilfe. Der Urlaubsanspruch wird anhand der Arbeitstage berücksichtigt und das Urlaubsentgelt in der Lohnabrechnung korrekt verarbeitet.

Sie bleiben Arbeitgeber und entscheiden selbst, wann Ihre Haushaltshilfe Urlaub nimmt. quitt übernimmt die administrative Abwicklung im Hintergrund.

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Urlaub rechnet quitt automatisch mit

quitt berechnet den Urlaubsanspruch anhand der Arbeitstage und bildet das Urlaubsentgelt korrekt ab. Sie bleiben Arbeitgeber, den Rest machen wir.

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