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Muss ich meine Haushaltshilfe versichern?

Ja, die gesetzliche Unfallversicherung ist ab dem ersten Euro Lohn Pflicht, auch bei einem Minijob.

Lena-Marei Ardelt
Zuletzt Aktualisiert:
03.09.2026
KI-generiert
Inhalt

Darum geht’s

  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht, ab dem ersten Euro Lohn und auch bei einem Minijob (§ 2 SGB VII). Sie deckt Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
  • Beim Minijob meldet die Minijob-Zentrale automatisch zur Unfallversicherung an; der Beitrag von 1,6 % vom Bruttolohn ist Teil der 14,6 % Arbeitgeberabgaben. Über 603 € Lohn/Monat melden Sie bei der zuständigen Unfallkasse an.
  • Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hängen an der Anstellungsform: Beim Minijob nur die Rentenversicherung (Befreiung möglich), bei sozialversicherungspflichtiger Anstellung alle.
  • Wird Ihre Hilfe krank oder schwanger, zahlen Sie den Lohn weiter und bekommen einen Großteil über die Umlagen U1 und U2 erstattet.
  • Ohne Anmeldung fehlt der Unfallschutz: Passiert etwas, kann die Unfallversicherung die Behandlungskosten dem Haushalt in Rechnung stellen.

Im Kern hat jeder Arbeitgeber die Pflicht eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die weiteren Pflichten sind abhängig davon, ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung besteht. Laut dem quitt Haushaltshilfen-Report 2026 nennen 52,7 % der Haushalte, die legal beschäftigen, genau diese Unfallabsicherung als Hauptgrund für die Anmeldung. Was Pflicht ist, was optional und wer im Ernstfall zahlt, wird hier erklärt.

Muss ich meine Haushaltshilfe versichern?

Ja. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht, sobald jemand gegen Lohn in Ihrem Haushalt arbeitet, ab dem ersten Euro und unabhängig von der Stundenzahl. Das steht in § 2 SGB VII. Sie sichert Ihre Hilfe bei Unfällen während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg ab.

Die übrigen Sozialversicherungen, also Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sind keine gesonderte Aufgabe für Sie. Sie ergeben sich automatisch aus der Anmeldung und der Anstellungsform, dazu gleich mehr.

Welche Versicherungen sind das?

Drei Ebenen, von denen nur die erste separat abgeschlossen werden muss:

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Pflicht, ab dem ersten Euro. Sie zahlt für Behandlungen und Folgen von Arbeitsunfällen.
  • Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung: Gesetzliche Versicherungen, die über die Sozialabgaben laufen und von der Anstellungsform abhängig sind. Beim Minijob ist nur die Rentenversicherung dabei.
  • Private Haftpflicht: Kein Muss, aber sinnvoll. Sie greift zum Beispiel, wenn Ihre Hilfe versehentlich etwas beschädigt.

Wie ist meine Haushaltshilfe unfallversichert?

Über die Anmeldung, und die läuft je nach Lohn unterschiedlich. Beim Minijob übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung zur Unfallversicherung automatisch, sobald Sie den Haushaltsscheck einreichen. Sie müssen nichts extra tun. Der Beitrag beträgt 1,6 % des Lohns und steckt bereits in den rund 14,6 % Arbeitgeberabgaben. Wie die Anmeldung läuft, steht im Blogpost Was ist der Haushaltsscheck?.

Verdient Ihre Hilfe mehr als 603 € im Monat, ist die Anstellung sozialversicherungspflichtig und läuft nicht mehr über den Haushaltsscheck. Dann melden Sie die Anstellung direkt bei der für Sie zuständigen Unfallkasse an.

Wichtig: Der Versicherungsschutz umfasst die Arbeit und Unfälle auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Stürzt Ihre Hilfe bei Ihnen zu Hause von der Leiter oder verunglückt auf dem Arbeitsweg, übernimmt die Unfallversicherung alle verbundenen Kosten.

Was ist mit Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Diese gesetzlichen Versicherungen sind abhängig von der Anstellungsform. Beim Minijob ist Ihre Hilfe über diesen Job nicht kranken- und nicht arbeitslosenversichert; häufig ist die Haushaltshilfe jedoch anderweitig krankenversichert, etwa über die Familie oder einen anderen Job. Rentenversichert ist sie dagegen schon, mit einem Eigenanteil von 13,6 %, von dem sie sich auf Antrag befreien lassen kann.

Ist die Anstellung sozialversicherungspflichtig (über 603 €/Monat), ist Ihre Hilfe voll versichert, also kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Den Unterschied zwischen beiden Wegen erklärt der Beitrag Minijob oder Midijob.

Wer zahlt bei Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall?

Das kommt auf den Fall an, häufig bekommen Sie Geld zurück:

  • Krankheit: Sie zahlen den Lohn bis zu sechs Wochen weiter. Beim Minijob erstattet Ihnen die Umlage U1 einen Großteil davon.
  • Schwangerschaft und Mutterschutz: In den Schutzfristen darf Ihre Hilfe nicht arbeiten. Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen Sie über die Umlage U2 erstattet.
  • Unfall: Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt Behandlung und Folgekosten, ohne Rückgriff auf Sie.

Anders sieht es aus, wenn die Beschäftigung nicht angemeldet ist. Dann fehlt Ihnen der Unfallschutz, und passiert etwas, kann die Unfallversicherung die Behandlungskosten Ihnen in Rechnung stellen. Aus einer nicht gemeldeten Putzstunde wird so schnell ein teurer Vorfall.

Was übernimmt quitt für mich?

quitt ist ein Online-Service, der die Anstellung Ihrer Haushaltshilfe für Sie erledigt, samt Abschluss der gesetzlichen Versicherungen. Sie geben die Eckdaten ein, quitt meldet die Beschäftigung an, sorgt für den Unfallversicherungsschutz und rechnet die Beiträge korrekt ab. Sie müssen weder wissen, welche Unfallkasse zuständig ist, noch selbst ein Formular ausfüllen.

Sie bleiben dabei der Arbeitgeber und bestimmen, wen Sie einstellen und wieviel Sie zahlen. quitt erledigt die Arbeit dahinter.

Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung, den Versicherungsschutz und die Abrechnung übernimmt quitt. Was der Service kostet, sehen Sie auf der Preisübersicht.

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