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Brauche ich für meine Haushaltshilfe eine Lohnabrechnung?

Lohnabrechnung für die Haushaltshilfe: Wann sie Pflicht ist, was sie enthalten muss und was bei Minijob, Midijob und Vollzeit gilt.

David Christen
Zuletzt Aktualisiert:
17.08.2026
Inhalt

Darum geht’s

  • Ja, auch im Privathaushalt gilt die Pflicht zur Lohnabrechnung nach § 108 GewO – Ihre Haushaltshilfe hat einen gesetzlichen Anspruch darauf.
  • Ändert sich nichts gegenüber der vorherigen Abrechnung, muss keine neue erstellt werden. Bei einem festen Lohn genügt daher oft eine einmalige Abrechnung.
  • Beim Minijob ist die Abrechnung meist einfach: Brutto ist gleich Netto, einziger möglicher Abzug ist der 13,6-%-Eigenanteil zur Rentenversicherung.
  • Ab 603 € im Monat wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, dann wird die Abrechnung monatlich neu mit echten Arbeitnehmerbeiträgen erstellt.
  • quitt übernimmt Berechnung, Erstellung und Bereitstellung der Lohnabrechnung – inklusive der jährlichen Bescheinigung fürs Finanzamt.

„Lohnabrechnung" klingt nach Personalabteilung und spezieller Software, gilt aber genauso im Privathaushalt. Die gute Nachricht: Beim Minijob ist die Lohnabrechnung unkompliziert, und oft müssen Sie nicht einmal jeden Monat eine neue erstellen. Wann eine Abrechnung Pflicht ist, was sie enthalten muss und wie sie sich beim Minijob und bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterscheidet, erfahren Sie hier.

Brauche ich für meine Haushaltshilfe eine Lohnabrechnung?

Grundsätzlich ja. Nach § 108 GewO muss jeder Arbeitgeber bei der Auszahlung des Arbeitslohns eine Lohnabrechnung in Textform erstellen. Das gilt sowohl für den Minijob als auch für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ihre Haushaltshilfe hat daher einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnabrechnung.

Es gibt jedoch eine praktische Ausnahme: Ändern sich gegenüber der vorherigen Abrechnung keine Angaben, muss keine neue erstellt werden. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe jeden Monat denselben festen Lohn, genügt daher eine einmalige Abrechnung – solange sich weder Lohn noch Arbeitszeit ändern. Erst wenn sich die Vergütung oder die geleisteten Stunden ändern, ist wieder eine neue Lohnabrechnung erforderlich.

Was muss in der Lohnabrechnung stehen?

Das Gesetz verlangt mindestens den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. In der Praxis sollte eine Lohnabrechnung folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift von Ihnen als Arbeitgeber und Ihrer Haushaltshilfe
  • den Abrechnungszeitraum
  • die geleisteten Arbeitsstunden und den vereinbarten Stundenlohn
  • den Bruttolohn
  • alle Abzüge
  • den Nettolohn beziehungsweise den Auszahlungsbetrag

Grundlage für die Abrechnung ist idealerweise ein Stundenzettel, auf dem die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden. Wie Sie diesen korrekt führen, erfahren Sie im Beitrag Stundenzettel für Haushaltshilfen.

Wie sieht eine Lohnabrechnung im Minijob aus?

Beim Minijob ist die Lohnabrechnung meist sehr einfach, weil Brutto- und Nettolohn häufig identisch sind. Ihre Haushaltshilfe zahlt keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Auch die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber. Damit bleibt nur ein möglicher Abzug: der Eigenanteil zur Rentenversicherung.

Mit Rentenversicherung: Zahlt Ihre Haushaltshilfe den Eigenanteil von 13,6 %, werden diese Beiträge vom Bruttolohn abgezogen. Bei 590 € brutto beträgt der Eigenanteil rund 80 €, sodass etwa 510 € netto ausgezahlt werden.

Mit Befreiung von der Rentenversicherung: Lässt sich Ihre Haushaltshilfe von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfällt dieser Abzug. Brutto und Netto sind dann identisch – im Beispiel werden die vollen 590 € ausgezahlt.

Die Arbeitgeberabgaben von rund 14,6 % zahlen Sie zusätzlich. Sie erscheinen nicht als Abzug auf der Lohnabrechnung Ihrer Haushaltshilfe. Wie sich Brutto- und Nettolohn genau zusammensetzen, erfahren Sie im Beitrag Brutto oder Netto bei der Haushaltshilfe?

Was ist bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anders?

Hier wird die Lohnabrechnung deutlich umfangreicher. Verdient Ihre Haushaltshilfe mehr als 603 € im Monat, ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dann fallen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Je nach Einkommen und Steuerklasse kommt außerdem Lohnsteuer hinzu.

Diese Abzüge müssen Sie jeden Monat korrekt berechnen und in der Lohnabrechnung ausweisen. Anders als beim Minijob ist die Lohnabrechnung deshalb nicht gleichbleibend, sondern wird in der Regel monatlich neu erstellt.

Den Unterschied zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erklärt der Beitrag Minijob oder Midijob. Wie die Anmeldung funktioniert, lesen Sie im Artikel Haushaltsscheckverfahren.

Wie oft und in welcher Form muss ich abrechnen?

Eine Lohnabrechnung muss immer dann erstellt werden, wenn sich gegenüber der letzten Abrechnung etwas geändert hat – beispielsweise der Lohn, die Arbeitszeit oder die Abzüge. Sie muss in Textform vorliegen. Ein PDF reicht vollkommen aus; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Sie können die Lohnabrechnung daher per E-Mail versenden oder ausgedruckt übergeben.

Bewahren Sie die Abrechnungen sorgfältig auf. Sie dienen als Nachweis über die gezahlten Löhne und Abzüge und können Ihrer Haushaltshilfe beispielsweise bei Behörden, Vermietern oder Banken als Einkommensnachweis dienen. Beim Minijob erhalten Sie zusätzlich einmal jährlich eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale für Ihre Steuerunterlagen.

Was übernimmt quitt für mich?

quitt ist ein app-basierter Service, der die komplette Anstellungsadministration Ihrer Haushaltshilfe übernimmt – einschließlich der Lohnabrechnung.

Sie geben lediglich die Arbeitsstunden oder den vereinbarten Monatslohn ein. quitt berechnet automatisch Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn, erstellt die Lohnabrechnung und stellt sie digital bereit. Sie müssen weder Sozialversicherungsbeiträge berechnen noch an gesetzliche Fristen oder die jährliche Bescheinigung denken.

Sie bleiben dabei jederzeit der Arbeitgeber und entscheiden, wen Sie einstellen und zu welchen Konditionen. quitt übernimmt die gesamte administrative Abwicklung im Hintergrund. Wie die Anstellung Schritt für Schritt funktioniert, erfahren Sie im Beitrag Haushaltshilfe einstellen.

Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung – quitt übernimmt die Lohnabrechnung und den gesamten Verwaltungsaufwand. Informationen zu den Kosten finden Sie auf der Preisübersicht.

Die Lohnabrechnung erstellt quitt automatisch

Sie geben Stunden oder Lohn ein, quitt berechnet brutto, Abzüge und netto und stellt die Abrechnung bereit. Sie bleiben Arbeitgeber, den Rest machen wir.

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