Darum geht’s
- Sachgeschenke, also kein Bargeld, bis 50 € im Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei und zählen nicht zur Minijob-Grenze von 603 €.
- Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt kommt eine weitere Grenze von 60 € pro Anlass dazu. Weihnachten zählt dabei nicht als persönlicher Anlass.
- Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ein Euro darüber, und der ganze Betrag wird steuerpflichtig.
- Geldgeschenke, Weihnachtsgeld oder ein Bonus in bar sind immer Lohn, mit Abgaben, und zählen zur 603-€-Grenze.
- Trinkgeld ist nur steuerfrei, wenn es von Dritten kommt. Geben Sie als Arbeitgeber selbst etwas obendrauf, ist es Lohn.
Ein kleines Dankeschön für die gute Arbeit ist üblich, zum Fest, zum Geburtstag oder einfach zwischendurch. Ob dabei Abgaben anfallen, hängt an einem einzigen Detail: Schenken Sie eine Sache oder Geld? Wo die Grenzen liegen und wie Sie eine böse Überraschung vermeiden, steht hier.
Darf ich meiner Haushaltshilfe steuerfrei etwas schenken?
Ja, in Form von Sachgeschenken. Bis zu 50 € im Monat dürfen Sie Ihrer Hilfe zusätzlich zum Lohn als Sachbezug zuwenden, steuer- und sozialversicherungsfrei. Das regelt § 8 Abs. 2 EStG. Gemeint sind zum Beispiel ein Gutschein, Blumen oder ein kleines Präsent.
Der Vorteil beim Minijob: Dieser Sachbezug zählt nicht zum Lohn und damit nicht zur Minijob-Grenze von 603 €. Sie können also den vollen Lohn zahlen und trotzdem bis zu 50 € im Monat obendrauf schenken, ohne die Grenze zu berühren.
Was gilt zu Geburtstag, Hochzeit und Co.?
Zu persönlichen Anlässen dürfen Sie zusätzlich schenken. Für sogenannte Aufmerksamkeiten gilt eine eigene Grenze von 60 € pro Anlass, und zwar neben den monatlichen 50 €. Als persönliche Anlässe zählen Ereignisse, die die Person betreffen:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- ein Arbeitnehmerjubiläum
Wichtig: Weihnachten und andere jährliche Feste gelten nicht als persönlicher Anlass. Ein Weihnachtsgeschenk läuft deshalb nicht über die 60-€-Grenze, kann aber als Sachgeschenk in die monatlichen 50 € fallen.
Warum ist Bargeld anders?
Weil Geld immer Lohn ist. Die Steuerfreiheit gilt nur für Sachzuwendungen, nie für Bargeld. Schieben Sie Ihrer Hilfe also einen Geldschein zu, ist das steuer- und beitragspflichtiger Lohn, auch wenn es als Geschenk gemeint war.
Dasselbe gilt für Weihnachtsgeld oder einen Bonus in bar: Beides ist Lohn, erhöht die Abgaben und zählt zur Minijob-Grenze. Ein Bonus im Dezember kann die 603 € reißen und die Beschäftigung ungewollt aus dem Minijob kippen. Wie sich Lohn und Abgaben zusammensetzen, erklärt der Beitrag Netto und brutto bei der Haushaltshilfe.
Ist Trinkgeld für die Haushaltshilfe steuerfrei?
Nur, wenn es von einem Dritten kommt. Trinkgeld ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, aber die Vorschrift meint Geld, das ein Dritter freiwillig zusätzlich gibt, nicht der Arbeitgeber selbst. Bei einer Haushaltshilfe sind aber Sie der Arbeitgeber.
Geben Sie Ihrer eigenen Hilfe also etwas „als Trinkgeld" obendrauf, ist das kein steuerfreies Trinkgeld, sondern Lohn. Die klassische Trinkgeld-Situation gibt es im Privathaushalt praktisch nicht, weil kein Dritter im Spiel ist.
Worauf muss ich bei der Grenze achten?
Vor allem darauf, dass es eine Freigrenze ist, kein Freibetrag. Der Unterschied ist entscheidend: Bei einem Freibetrag bleiben die ersten 50 € immer frei. Bei einer Freigrenze dagegen kippt bei Überschreiten der ganze Betrag in die Steuerpflicht. Ein Gutschein über 55 € ist also nicht nur mit 5 € steuerpflichtig, sondern komplett.
Achten Sie deshalb darauf, die 50 € im Monat nicht zu überschreiten, und heben Sie einen Beleg auf. Nicht zu verwechseln ist das Geschenk mit dem Auslagenersatz: Kauft Ihre Hilfe etwas für Ihren Haushalt und Sie zahlen es zurück, ist das kein Geschenk, sondern erstattete Auslage. Mehr dazu im Artikel Auslagen und Spesen der Haushaltshilfe.
Was übernimmt quitt für mich?
quitt ist ein app-basierter Service, der die Anstellung Ihrer Haushaltshilfe für Sie erledigt, samt Abrechnung. Was Lohn ist und was ein steuerfreier Sachbezug, bildet quitt korrekt ab und behält die Minijob-Grenze im Blick, damit ein Geschenk oder Bonus die Beschäftigung nicht ungewollt aus dem Minijob kippt.
Sie bleiben der Arbeitgeber und bestimmen, wen Sie einstellen und was Sie zahlen. quitt erledigt die Arbeit dahinter. Wie die Anstellung startet, zeigt der Blogpost Haushaltshilfe einstellen.
Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung, die Abrechnung übernimmt quitt. Was der Service kostet, sehen Sie auf der Preisübersicht.
Geschenk oder Lohn? quitt behält den Überblick
quitt rechnet den Lohn ab, bildet steuerfreie Sachbezüge korrekt ab und wacht über die Minijob-Grenze. Sie bleiben Arbeitgeber, den Rest machen wir.




