Private Putzhilfe korrekt anstellen und versichern ab €7 im Monat
Wir übernehmen die Anmeldung und monatlichen Abrechnungen Ihrer privaten Putzhilfe, ob als Minijob, Midijob oder Volllzeit. Inklusive aller Behörden- und Versicherungsprozesse, Musterarbeitsvertrag und Stundenerfassung. In 5 Minuten registrieren.
Bekannt aus
quitt beinhaltet alles, was private Arbeitgeber brauchen
So funktioniert’s
Putzhilfe finden
Sie suchen eigenständig eine(n) Putzfrau oder Putzmann Ihrer Wahl.
Bei quitt registrieren
Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.
Arbeitsverhältnis erfassen
Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.
Zeit nutzen
Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.
quitt ist 40% günstiger und 100% fairer als Putzkräfteagenturen
Eine Putzhilfeagentur ist wesentlich teurer als quitt. Die Mehrwertsteuer wird bei einer Privatanstellung nur auf die quitt Gebühr angerechnet und nicht auf den gesamten Stundenlohn. Zudem legen Sie als privater Arbeitgeber:in die Konditionen fest und entscheiden über einen fairen Lohn – den Ihre Putzhilfe auch wirklich erhält. Der Lohn durch Privathaushalte liegt meist weit über der Bezahlung durch Putzfirmen.
6EUR
pro Monat inkl. MwSt.
+ €1
pro abgerechnete Stunde inkl. MwSt.
- Keine Anmeldegebühr
- Jederzeit kündbar
- Max. €39 pro Monat
JETZT STARTEN
Maßgeschneidert
Auf Basis Ihrer Angaben weiss quitt, was Sie benötigen. quitt stellt sicher, dass Ihre Anstellung professionell und sozial gerecht geführt wird.
Gesetzeskonform
Kein Stress bei Gesetzesänderungen – quitt bleibt für Sie auf dem Laufenden. Abgaben an Behörden und Versicherungen werden durch quitt stets korrekt abgerechnet.
Alles aus einer Hand
Statt mit vielen verschiedenen Behörden, kommunizieren Sie nur noch mit quitt. In Ihrem persönlichen Kundenbereich finden Sie alle Informationen und Dokumente rund um Ihre Anstellungen.
Lehnen Sie sich zurück
quitt übernimmt die gesamte Administration und kommuniziert mit allen Behörden: meldet an und ab, rechnet ab, bezahlt Rechnungen und unterstützt Sie in allen Belangen rund um Ihre Anstellung.
9’826 Bewertungen aus 11 Jahren quitt
4.7 von 5
Gut zu wissen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Wo finde ich eine Haushaltshilfe?
Darum geht’s Anstellungsformen im Privathaushalt: Minijob, Midijob und…
Meine Haushaltshilfe will sich nicht anmelden lassen – wie überzeuge ich mit quitt?
In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne Anmeldung…
Was ist ein fairer Lohn für eine private Putzhilfe?
Der Mindestlohn ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze, die…
Noch Fragen?
quitt ist ein Service für private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen. Dazu gehört unter anderem die Anstellung von Putzhilfen, Babysitter und Nannies, Gartenhilfen oder Altenpfleger.
quitt übernimmt die gesamte Verwaltung und Abrechnung des privaten Arbeitsverhältnisses, unabhängig der Höhe des Gehalts. Das heißt, quitt deckt sowohl Minijobs als auch Midijobs, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen ab.
Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis mit Ihrer Haushaltshilfe, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert. Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.
Bei Arbeitsunfall, Krankheit und Schwangerschaft sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer versichert. Das bedeutet, Ihre Haushaltshilfe hat ein Recht auf Lohnfortzahlung für den entsprechenden Zeitraum. Sie erhalten jedoch zwischen 60-80% des gezahlten Lohns bei Krankheit und 100% bei Mutterschaft zurück.
Die Krankheitstage können Sie bequem in Ihrem Kundenbereich eintragen und quitt beantragt die Erstattung für Sie. Das Attest sollten Sie in Ihren privaten Dokumenten aufbewahren, quitt benötigt dies nicht.
Diese Vorgehensweise gilt auch bei Krankschreibungen aufgrund eines Arbeitsunfalls. Den Unfall an sich müssen Sie allerdings selbstständig und direkt bei der Unfallversicherung melden.
Bei Schwangerschaft melden Sie sich bitte direkt bei unserem Support, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die jeweilige Erstattung wird durch die Krankenversicherung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.
quitt übernimmt für private Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die gesamte Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung von Haushaltshilfen. Unser Service beinhaltet u.a. die Lohnabrechnung, Abführung der Sozialabgaben, Einreichung der Erstattungsanträge bei Krankheit, sowie Schwangerschaft oder Arbeitsunfall. Sie haben als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen online Kundenbereich, in welchem Ihnen alle Informationen zu Ihrem Arbeitsverhältnis bereitgestellt werden. Hier finden Sie jegliche Unterlagen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, wie einen Musterarbeitsvertrag oder Ihre jährliche Lohnostenübersicht für die Steuererklärung. Des Weiteren steht Ihnen eine Übersicht der gearbeiteten Stunden, ein Urlaubsrechner oder auch eine Ausgabenübersicht zur Verfügung.