quitt steht für faire Beschäftigung
Alles was Sie brauchen aus einer Hand
Behörden & Versicherungen
Wir übernehmen Anmeldung und Abrechnung bei Minijobzentrale, Sozial- und Arbeitgeberversicherung, Finanzamt und Unfallkasse.
Generierter Musterarbeitsvertrag
Wir stellen einen vorab ausgefüllten und rechtlich geprüften Musterarbeitsvertrag für Sie zur Verfügung.
Komplette Lohnverwaltung
Monatliche Lohnkosten, automatische Lohnzahlung, Urlaubsrechner und Stundentracking digital in unserer Webapp.
Kostenerstattung & Steuerrabatt
Wir übernehmen die Kostenerstattung im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Wir stellen alle Infos für den Steuerrabatt bereit.
6EUR
pro Monat (inkl. MwSt.)
+1€
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- Keine Anmeldegebühr
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So funktioniert’s
Haushaltshilfe finden
Sie suchen eigenständig eine Haushaltshilfe im Bereich Ihrer Wahl.
Bei quitt anmelden
Melden Sie sich und Ihre Haushaltshilfe bei quitt an.
Arbeitsvertrag erfassen
Lohn bestimmen und praktische Vertragsvorlage nutzen.
Zeit nutzen
Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.
Gut zu wissen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Darum geht’s Anstellungsformen im Privathaushalt: Minijob, Midijob und…
In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne Anmeldung…
Darum geht’s Wer ist die Minijob-Zentrale? quitt und die Minijob-Zentrale…
Noch Fragen?
quitt richtet sich an private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen mit einem Gehalt von maximal 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr. Diese Form der Einstellung heißt Minijob. Hat Ihre Haushaltshilfe mehrere Minijobs, darf das Einkommen aus diesen insgesamt maximal 520 Euro pro Monat betragen. Hat Ihre Haushaltshilfe einen versicherungspflichtigen Hauptjob, dann darf sie wiederum nur einen Minijob bis maximal 520 Euro ausüben.
In Kürze werden wir unseren quitt Service auf alle Haushaltshilfen, unabhängig vom Gehalt, d.H. im Bereich Midijob, ausweiten.
Private Haushaltshilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich.
Sie schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis mit Ihrer Haushaltshilfe, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen.
Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert.
Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und auch der Zoll führt in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.
Es müssen haushaltsnahe Tätigkeiten sein, die üblicherweise von Personen des Haushaltes erledigt werden. Es handelt sich in der Regel um Tätigkeiten wie Putzen, Kinder- oder Seniorenbetreuung, Einkaufen, Gartenpflege oder Tiersitting.
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.
quitt stellt die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Steuerrückerstattung für Sie bereit.