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Midijob im Privathaushalt anstellen und verwalten ab €7 pro Monat

Wir übernehmen die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung Ihrer privaten Haushaltshilfe, Nanny, Pflegehilfe oder Gartenhilfe auf Midijob Basis. In 5 Minuten registrieren und bis zu €4.000 Steuerrabatt erhalten.

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Haushaltshilfe als Midijobber anstellen und verwalten.

Wir übernehmen die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung Ihrer privaten Putzhilfe, Gartenpflege, Kinder- oder Seniorenbetreuung auf Midijob Basis - mit einem Arbeitsentgelt zwischen 520 und 2.000 €. In 5 Minuten registrieren und bis zu 4.000 € Steuerrabatt erhalten.

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Bekannt aus

Midijob im Privathaushalt

Midijob

Haushaltsnahe Dienstleistungen jeder Art
Monatslohn zwischen 538 – €2.000
Auch Anstellung in Gleitzone oder Übergangsbereich genannt

Arbeitgebende

Kaum Mehrkosten gegenüber Schwarzarbeit
Steuerrabatt von bis zu €4.000
Kein Verwaltungsaufwand durch quitt

Midijobber

Geringere Sozialabgaben bzw. Steuern
Volle Rentenansprüche
Legal als Haushaltshilfe beschäftigt

Versicherung

Abrechnung aller Sozialversicherungen
Arbeitgeberversichert durch Krankenkasse
Gesetzlich unfallversichert

Mini-, Midi- oder Vollzeitjob.
Wir können alles.

Wir finden anhand Ihrer Daten heraus ob Ihr privates Arbeitsverhältnis ein Minijob, Midijob oder Vollzeitjob ist und übernehmen die komplette Administration für Sie.

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quitt beinhaltet alles, was private Midijob- Arbeitgeber brauchen

Anmeldung von Teilzeitbeschäftigungen im Übergangsbereich bei allen Behörden, inkl. Beantragung einer Betriebsnummer
Anmeldung und Abrechnung aller Sozialversicherungen
Rechtlich korrekter Musterarbeitsvertrag
Monatliche Lohn­abrech­nungen nach gesetzlichen Vorgaben
Persönlicher Kundensupport und praxisnahe Vorlagen
Digitaler Kundenbereich inkl. Urlaubsrechner
Jährliche Lohnsteuerbescheinigung und Kostenübersicht
Rückerstattung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
Abmeldung des Arbeitnehmers bei Vertragsende
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So funktioniert’s

1

Haushaltshilfe finden

Sie suchen eigenständig eine Haushaltshife Ihrer Wahl.

2

Bei quitt anmelden

Registrieren Sie sich und Ihre private Arbeitskraft bei quitt.

3

Arbeitsverhältnis erfassen

Lohn bestimmen und quitt’s praktische Vertragsvorlage nutzen.

4

Zeit nutzen

Freuen Sie sich über mehr Freizeit und ein korrektes, faires Arbeitsverhältnis.

Eine Anmeldung.
Alles erledigt.

Sie registrieren sich und Ihre Haushaltshilfe oder private Kinderbetreuung in 5 Minuten bei quitt. Wir registrieren Sie bei allen notwendigen Behörden und Versicherungen (inkl. Betriebsnummer).

Anmelden und Steuern sparen

Die korrekte Anmeldung eines Midijobs im Privathaushalt über quitt wird mit einem Steuerrabatt von bis zu €330 monatlich belohnt.

EXAKT BERECHNEN


6EUR
pro Monat (inkl. MwSt.)

+ €1
pro abgerechnete Std. (inkl. MwSt.)

  • Keine Anmeldegebühr
  • Jederzeit kündbar
  • Max. €39 pro Monat

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Und was kostet quitt?

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und genießen Sie Ihr maßgeschneidertes Arbeitsverhältnis ab €7 im Monat. Durch den Steuerrabatt entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

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Bereit, wenn Sie es sind

Registrieren Sie sich noch heute unverbindlich oder rufen Sie uns an. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen via Telefon unter der Nummer +49 30 837 96972 oder via Chat weiter.

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Ihre Ansprechpartnerin

Joanna Henry

9’826 Bewertungen aus 11 Jahren quitt

4.7 von 5

Mehr Kundenstimmen

Gut zu wissen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

Wo finde ich eine Haushaltshilfe?

Ob Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Gärtner oder Unterstützung im Alter …

Lohnkostenrechner für die Anstellung im Privathaushalt

Mit unserem Lohnrechner können Sie unverbindlich und umsonst das Nettogehalt…

Meine Haushaltshilfe will sich nicht anmelden lassen – wie überzeuge ich mit quitt?

In Deutschland arbeiten über drei von vier Reinigungskräften ohne…

Noch Fragen?

quitt ist ein Service für private Arbeitgeber:innen von Haushaltshilfen. Dazu gehört unter anderem die Anstellung von Putzhilfen, Babysitter und Nannies, Gartenhilfen oder Altenpfleger.

quitt übernimmt die gesamte Verwaltung und Abrechnung des privaten Arbeitsverhältnisses, unabhängig der Höhe des Gehalts. Das heißt, quitt deckt sowohl Minijobs als auch Midijobs, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen ab.

Private Haushaltshilfen, Nannies und Pflegehilfen offiziell anzumelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch viele Vorteile mit sich. Sie schaffen ein legales und faires Arbeitsverhältnis, haben Steuervorteile, sind bei Arbeitsunfällen abgesichert und genießen dank der Arbeitgeberversicherungen ein Recht auf Erstattung bei Krankheits- oder Schwangerschaftsbedingten Ausfällen. Ihre Haushaltshilfe hingegen leistet einen Beitrag zur Gesellschaft, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und ist sozial-, renten- und unfallversichert.

Außerdem kann Schwarzarbeit für beide Seiten zu hohen Geldbußen und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zum einen ist im Falle eines Arbeitsunfalls ein angemeldetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen und zum anderen führt der Zoll in Deutschland stichprobenartige Kontrollen durch.

Der ideale Zeitpunkt für die Anmeldung bei quitt ist vor dem Startdatum Ihres privaten Arbeitsverhältnisses, da die Anmeldung bei den Behörden und Versicherungen mindestens 2 Wochen in Anspruch nimmt.

Dennoch können Sie Ihr Arbeitsverhältnis auch bis zu 4 Wochen rückwirkend über quitt anmelden. Bitte beachten Sie, dass das erste Gehalt erst abgerechnet werden kann, nachdem wir Ihre Haushaltshilfe bei allen Behörden angemeldet haben.

Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung einen Rabatt in Höhe von 20% (höchstens 42,50 Euro im Monat oder 510 Euro im Jahr) der gesamten Arbeitgeberkosten. Dieser Steuervorteil kann teilweise sogar höher sein als die Abgaben, die Sie zahlen.

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können dagegen in der Steuererklärung als Sonderausgabe i.H.v. 2/3 der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind können max. 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kinderbetreuung durch den gleichen Arbeitnehmer oder die gleiche Arbeitnehmerin entweder Sonderausgaben oder 20% Steuerrabatt geltend machen können.

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